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Energie & Management > Recht - Unterlassungsanträgen gegen Innogy und Impeak stattgegeben
Bild: vege, Fotolia
Recht

Unterlassungsanträgen gegen Innogy und Impeak stattgegeben

Innogy darf sich durch seinen Dienstleister Impeak bei Haustürgeschäften nicht mehr als Vertreter von BS Energy ausgeben. Einem entsprechenden Unterlassungsantrag wurde nun zugestimmt.
Den Unterlassungsanträgen der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG. (BS Energy) gegen Innogy SE und dessen Vertriebsdienstleister Impeak GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs hat das Landgericht Braunschweig stattgegeben. Da

Freitag, 15.12.2017, 15:01 Uhr
Jonas Rosenberger
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Unterlassungsanträgen gegen Innogy und Impeak stattgegeben
Innogy darf sich durch seinen Dienstleister Impeak bei Haustürgeschäften nicht mehr als Vertreter von BS Energy ausgeben. Einem entsprechenden Unterlassungsantrag wurde nun zugestimmt.
Den Unterlassungsanträgen der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG. (BS Energy) gegen Innogy SE und dessen Vertriebsdienstleister Impeak GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs hat das Landgericht Braunschweig stattgegeben. Da

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