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Stilllegung und Abbau des seit 2011 abgeschalteten Atomkraftwerkes Isar 1 ist rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Bund Naturschutz in Bayern zurückgewiesen.
(dpa) − Die Naturschützer des Bund Naturschutz in Bayern hatten eine umfassendere Ãœberprüfung der Gesamtanlage verlangt. Jetzt haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Revision zurückgewiesen.Die Genehmigung zur Stilllegung müsse ausschließlich die Fragen behandeln, die sich auf die Stilllegung des Kernkraftwerks beziehen, begründeten die Richter des 7.
Freitag, 22.01.2021, 13:12 Uhr
dpa / Ralf Köpke
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