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Energie & Management > Wasserstoff - Erstmals Flächen für Elektrolyse auf See ausgeschrieben
Quelle: Tüv Rheinland
Wasserstoff

Erstmals Flächen für Elektrolyse auf See ausgeschrieben

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat erstmals eine Verordnung zur Flächenvergabe für die Wasserstofferzeugung auf See veröffentlicht.
Erstmals können sich Unternehmen auf Flächen für die Wasserstofferzeugung aus Offshore-Strom bewerben. Mit der Verordnung wird die Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (SoEnergieV) geregelt. Bisher findet die Elektrolyse zur Wasserstofferzeugung nur an Land statt. Wirtschaft und Industrie erhalten jetzt erstmals die Möglichkeit, Offshore-Elektrolyse einzusetzen und zu erproben. Die Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte: „Die Herstellung von grünem Wasserstoff auf See ist ein echtes Zukunftsthema mit hohem Innovationspotential.“ Damit könne ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung des Industriestandorts Deutschland geleistet werde, hofft Altmaier. Damit Flächen in der Nordsee für Wasserstoff auf See genutzt werden können, erließ das BMWi die Rechtsverordnung. Sie gibt die Möglichkeit zur Vergabe solcher Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone.

Ausschreibungsgewinner können Förderung erhalten

Die Zuständigkeit für die Flächenvergabe liegt beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Die Verordnung legt fest, nach welchen Kriterien die Zuschläge erteilt werden. Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone werden demnach erstmalig nach qualitativen Kriterien vergeben. Eine erste Ausschreibungsrunde soll schon im Jahr 2022 stattfinden. Die Verordnung selbst ist technologieoffen ausgelegt. Mit der Verordnung leiste das BMWi auch einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie, betonte Altmaier.

Da die Offshore-Windenergie technologisch weit fortgeschritten ist und eine effiziente Nutzung der Meeresfläche ermöglicht, biete sich die Windkraft am besten an, um Wasserstoff mittels Elektrolyse direkt auf See zu erzeugen. Erfolgreiche Bieter erhalten zunächst das Recht, auf einer Fläche ein Planfeststellungsverfahren zu beantragen. In einem weiteren Schritt können sie sich um eine Förderung bewerben. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung im Energie- und Klimapaket eine Förderung über 50 Mio. Euro ab 2022 beschlossen.

Die Verordnung des BMWi zur Flächenvergabe steht im Internet zur Verfügung.

Freitag, 24.09.2021, 16:09 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Tüv Rheinland
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Erstmals Flächen für Elektrolyse auf See ausgeschrieben
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat erstmals eine Verordnung zur Flächenvergabe für die Wasserstofferzeugung auf See veröffentlicht.
Erstmals können sich Unternehmen auf Flächen für die Wasserstofferzeugung aus Offshore-Strom bewerben. Mit der Verordnung wird die Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (SoEnergieV) geregelt. Bisher findet die Elektrolyse zur Wasserstofferzeugung nur an Land statt. Wirtschaft und Industrie erhalten jetzt erstmals die Möglichkeit, Offshore-Elektrolyse einzusetzen und zu erproben. Die Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte: „Die Herstellung von grünem Wasserstoff auf See ist ein echtes Zukunftsthema mit hohem Innovationspotential.“ Damit könne ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung des Industriestandorts Deutschland geleistet werde, hofft Altmaier. Damit Flächen in der Nordsee für Wasserstoff auf See genutzt werden können, erließ das BMWi die Rechtsverordnung. Sie gibt die Möglichkeit zur Vergabe solcher Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone.

Ausschreibungsgewinner können Förderung erhalten

Die Zuständigkeit für die Flächenvergabe liegt beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Die Verordnung legt fest, nach welchen Kriterien die Zuschläge erteilt werden. Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone werden demnach erstmalig nach qualitativen Kriterien vergeben. Eine erste Ausschreibungsrunde soll schon im Jahr 2022 stattfinden. Die Verordnung selbst ist technologieoffen ausgelegt. Mit der Verordnung leiste das BMWi auch einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie, betonte Altmaier.

Da die Offshore-Windenergie technologisch weit fortgeschritten ist und eine effiziente Nutzung der Meeresfläche ermöglicht, biete sich die Windkraft am besten an, um Wasserstoff mittels Elektrolyse direkt auf See zu erzeugen. Erfolgreiche Bieter erhalten zunächst das Recht, auf einer Fläche ein Planfeststellungsverfahren zu beantragen. In einem weiteren Schritt können sie sich um eine Förderung bewerben. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung im Energie- und Klimapaket eine Förderung über 50 Mio. Euro ab 2022 beschlossen.

Die Verordnung des BMWi zur Flächenvergabe steht im Internet zur Verfügung.

Freitag, 24.09.2021, 16:09 Uhr
Susanne Harmsen

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