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Energie & Management > Stromnetz - Bundesnetzagentur definiert Korridor für A-Nord-Gleichstromkabel
Verlegung des Erdkabels für das Tennet-Projekt Nordlink. Bild: Tennet
Stromnetz

Bundesnetzagentur definiert Korridor für A-Nord-Gleichstromkabel

Die Bundesnetzagentur hat den Trassenkorridor für den ersten Abschnitt der Stromleitung A-Nord zwischen Emden Ost und dem Raum Bunde in Niedersachsen festgelegt.
Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt der Gleichstromleitung A-Nord abgeschlossen. Das Erdkabel ist Teil der Gleichstromverbindung Korridor A und im Bundesbedarfsplan gesetzlich verankert (BBPlG). Korridor A soll künftig eine der Hauptschlagadern im deutschen Übertragungsnetz darstellen und die stetig wachsende Windenergie vom Norden in die Mitte und den Süden Deutschlands transportieren.

Die Entscheidung bezieht sich auf das 24 km lange Teilstück zwischen dem Umspannwerk Emden Ost und dem Raum Bunde. Der Korridor beginnt am Umspannwerk Emden Ost und führt zur Anbindung des Konverterstandortes Emden in östliche Richtung. Ab Jarßum verläuft er in Richtung Süden und kreuzt die Ems und den Ems-Seitenkanal. Nach der Emsquerung verläuft er weiter in südliche Richtung durch das Rheiderland, passiert Ditzumerverlaat westlich und erreicht westlich von Bunde die Querung mit der Bundesautobahn A 280.
 
Festgelegter Trassenkorridor der A-Nord zwischen Emden-Ost und Bunde
Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken
Grafik: Bundenetzagentur

Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt nun das Planfeststellungsverfahren. In diesem Genehmigungsschritt wird der genaue Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors festgelegt. Dafür findet eine weitere umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Bundesnetzagentur rechnet im dritten Quartal 2021 mit dem Antrag auf Planfeststellung. Vorhabenträger ist der zuständige Übertragungsnetzbetreiber Amprion.

Die Gleichstromleitung A-Nord bildet mit der südlich anschließenden Hybridleitung Ultranet die sogenannte Gleichstromverbindung Korridor A. Die Stromleitung wird als Erdkabel mit einer Kapazität von bis zu 2.000 MW realisiert. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant. Als Gleichstromverbindung entlastet Korridor A das Wechselstromnetz und transportiert verlustarm große Mengen Energie über weite Strecken.

Die Auslegung der Entscheidung erfolgt gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 8. März bis zum 19. April 2021 ausschließlich durch eine Veröffentlichung im Internet.

Die Entscheidung ist im Internet nachzulesen.

Donnerstag, 25.02.2021, 15:32 Uhr
Susanne Harmsen
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Verlegung des Erdkabels für das Tennet-Projekt Nordlink. Bild: Tennet
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Die Bundesnetzagentur hat den Trassenkorridor für den ersten Abschnitt der Stromleitung A-Nord zwischen Emden Ost und dem Raum Bunde in Niedersachsen festgelegt.
Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt der Gleichstromleitung A-Nord abgeschlossen. Das Erdkabel ist Teil der Gleichstromverbindung Korridor A und im Bundesbedarfsplan gesetzlich verankert (BBPlG). Korridor A soll künftig eine der Hauptschlagadern im deutschen Übertragungsnetz darstellen und die stetig wachsende Windenergie vom Norden in die Mitte und den Süden Deutschlands transportieren.

Die Entscheidung bezieht sich auf das 24 km lange Teilstück zwischen dem Umspannwerk Emden Ost und dem Raum Bunde. Der Korridor beginnt am Umspannwerk Emden Ost und führt zur Anbindung des Konverterstandortes Emden in östliche Richtung. Ab Jarßum verläuft er in Richtung Süden und kreuzt die Ems und den Ems-Seitenkanal. Nach der Emsquerung verläuft er weiter in südliche Richtung durch das Rheiderland, passiert Ditzumerverlaat westlich und erreicht westlich von Bunde die Querung mit der Bundesautobahn A 280.
 
Festgelegter Trassenkorridor der A-Nord zwischen Emden-Ost und Bunde
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Grafik: Bundenetzagentur

Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt nun das Planfeststellungsverfahren. In diesem Genehmigungsschritt wird der genaue Leitungsverlauf innerhalb des Trassenkorridors festgelegt. Dafür findet eine weitere umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Bundesnetzagentur rechnet im dritten Quartal 2021 mit dem Antrag auf Planfeststellung. Vorhabenträger ist der zuständige Übertragungsnetzbetreiber Amprion.

Die Gleichstromleitung A-Nord bildet mit der südlich anschließenden Hybridleitung Ultranet die sogenannte Gleichstromverbindung Korridor A. Die Stromleitung wird als Erdkabel mit einer Kapazität von bis zu 2.000 MW realisiert. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant. Als Gleichstromverbindung entlastet Korridor A das Wechselstromnetz und transportiert verlustarm große Mengen Energie über weite Strecken.

Die Auslegung der Entscheidung erfolgt gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 8. März bis zum 19. April 2021 ausschließlich durch eine Veröffentlichung im Internet.

Die Entscheidung ist im Internet nachzulesen.

Donnerstag, 25.02.2021, 15:32 Uhr
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