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Das Oberlandesgericht (OLG) München hat eine Reihe von Garantiebedingungen des Speicheranbieters Sonnen beanstandet.
Laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das OLG am 2. Juli acht Klagepunkten der Verbraucherschützer in einem Berufungsverfahren stattgegeben. In sieben weiteren Punkten habe das Gericht die Klage abgewiesen. Damit hat die Verbraucherzentrale zumindest einen Teilerfolg erzielt, nachdem in erster Instanz das Landgericht München keinem ihrer Kritikpunkte gefolgt war.
Freitag, 17.07.2020, 15:35 Uhr
Fritz Wilhelm
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