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Der Energielieferant 365 AG verschickte zu spät seine Abschlussrechnungen. Das geht nicht, so das Landgericht Köln.
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass sechs Wochen nach Vertragsende dem Energiekunden eine Abschlussrechnung vorliegen muss. Bei den Rechnungen der Marke Immergrün des Energieunternehmens 365 AG mit Sitz Köln soll das nicht immer der Fall gewesen sein. „Bundesweit beschwerten sich im vergangenen Jahr Verbraucher beim Marktwächter Energie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZB
Donnerstag, 23.01.2020, 16:02 Uhr
Stefan Sagmeister
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