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Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat mit Primastrom, Voxenergie und Nowenergy mit einem Vergleich deren Kunden einen Ausweg aus überhöhten Preisen und langen Laufzeiten eröffnet.
In einem außergerichtlichen Vergleich hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit Primaholding-Unternehmen Erleichterungen für deren Kundinnen und Kunden erreicht. Dank der Einigung können diese nun günstigere Energiepreise erhalten und früher aus den Verträgen kommen. Der Vergleich bezieht sich auf Verträge mit Primastrom, Voxenergie und Nowenergy für Strom- und Gaslieferungen.
Die Unternehmen haben sich verpflichtet, bisherige Rechnungen zu korrigieren und Guthaben zu erstatten, um einer Klage aus dem Weg zu gehen. Die Kunden müssen sich gegenüber ihrem Anbieter bis zum 31. Dezember 2024 melden und auf den Vergleich berufen. Zuvor hatten sich viele Kundinnen und Kunden über überhöhte Preise, zurückgewiesene Widerrufe und unangemessen lange Vertragslaufzeiten beschwert.
Der VZBV bietet für die Erstellung der E-Mail an die Lieferanten einen Vergleichs-Check an. Darin erfahren Kunden, was Sie von dem jeweiligen Unternehmen aufgrund des Vergleiches beanspruchen können und was sie tun müssen, um die Ermäßigung zu erhalten. Der Verband klagte gegen die Energielieferanten, weil sie Preise eigenmächtig erhöht hatten, obwohl dafür keine wirksamen vertraglichen Vereinbarungen vorlagen.
Die Musterfeststellungsklagen gegen Primastrom und Voxenergie hatte der VZBV im Februar 2024 wegen eines erfolgreichen Vergleichs zurückgenommen. Der aktuelle Vergleich vom August 2024 erweitert die Rechte der Kundinnen und Kunden nochmals deutlich. Daher verzichtet der VZBV auf weitere Sammelklagen gegen die Unternehmen.
Zentrale Punkte des VergleichsDie Unternehmen hatten in der Vergangenheit die Preise für Strom und Gas eigenmächtig erhöht, oft trotz bestehender Preisgarantien. Diese Preiserhöhungen werden aufgrund des Vergleiches teilweise rückgängig gemacht. Die Verträge werden zu deutlich günstigeren Preisen abgerechnet: Strompreise liegen zwischen 32 und 44
Cent/kWh, während die Gaspreise zwischen 9 und 12
Cent/kWh betragen. Die aufgrund des Vergleiches geltenden Preise liegen teilweise mehr als 80 Prozent unter den zuvor berechneten Preisen.
Viele Verbraucher hatten zudem Probleme damit, dass ihre Widerrufe als verspätet zurückgewiesen wurden. Der Vergleich sieht vor, dass Widerrufe nun auch rückwirkend akzeptiert werden, sofern sie innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss erklärt wurden. Je nach Widerrufsbelehrung gelten spezifische Preise. So werden die Strompreise im besten Fall auf 27
Cent/kWh abgesenkt und die Gaspreise auf 7
Cent/kWh.
Auch bei Kündigungen gab es erheblichen Ärger. Einige Kunden erhielten erst Kündigungstermine weit in der Zukunft, teilweise für das Jahr 2027. Der Vergleich sorgt dafür, dass die Verträge maximal 24 Monate ab Vertragsschluss laufen dürfen. Für Kündigungen, die bis zum 31.
Dezember 2024 eingehen, gelten zudem reduzierte Preise von 35 Cent/kWh für Strom und 11
Cent/kWh für Gas.
Einige Kunden erhielten Angebote, die irreführend mit „Preissenkung“ überschrieben waren, obwohl die darin enthaltenen Preise teilweise über den berechtigten Preisen und auch weit über dem Marktdurchschnitt lagen. Auch wenn Kunden dieses Angebot annahmen, können sie aufgrund des Vergleiches eine Herabsetzung des Preises erreichen. Der Vergleich deckelt die Preise auf 40
Cent/kWh für Strom und 12
Cent/kWh für Gas.
Der
VZBV-Vergleichs-Check steht im Internet bereit.
Freitag, 9.08.2024, 13:34 Uhr
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