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Energie & Management > Regenerative - Verband: Strompreisbremse blockiert Erneuerbaren-Ausbau
Quelle: Fotolia / K-U Haessler
Regenerative

Verband: Strompreisbremse blockiert Erneuerbaren-Ausbau

Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat die Strompreisbremse in ihrer aktuellen, Form kritisiert. Sie sei juristisch anfechtbar, unfair für Erneuerbare-Anlagen und behindere den Ausbau.
Sehr kurzfristig erhielten die Verbände den Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen". Sie hatten nicht einmal 24 Stunden Zeit zur Antwort, sagte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE) am 25. November vor Journalisten.

„Der Entwurf enthält neben der Strompreisbremse Änderungen im EEG, die bisher nicht diskutiert waren“, kritisierte er. „Einige Neuregelungen zum § 51 EEG zu negativen Strompreisen, sind aus unserer Sicht ein Fehler“, sagte Axthelm. Dies solle Thema der Plattform zum klimaneutralen Strommarktdesign werden, die nun endlich im ersten Quartal 2023 stattfinden werde, forderte er.

Strompreisbremse entmutigt Investitionen

Die Strompreisbremse in ihrer jetzt vorliegenden Form werde juristisch nicht haltbar sein, weil sie rückwirkend zum 1. September Erlöse abschöpfen soll. Zudem würden beispielsweise den abgeschriebenen Kernkraftwerken höhere Erlöse belassen als Erneuerbaren-Energieanlagen. Der BWE und die anderen Verbände hätten immer eine Abschöpfung von Übergewinnen aus den hohen Strompreisen seit dem Ukrainekrieg befürwortet.

„Jetzt werden aber Erlöse beschnitten, nicht tatsächliche Gewinne“, sagte Axthelm. Diese Investitionsunsicherheit passe nicht zu den hohen Ausbauzielen für erneuerbare Stromerzeugung, warnte er die Bundesregierung. Er appellierte, die Regelungen der EU und einzelner Staaten zu übernehmen, die eine zusätzliche Steuer auf erhöhte Gewinne von Energieunternehmen und -anlagen einführen.
 
Befürchtete Folgen der Strompreisbremse
nach dem Stand vom November 2022
Quelle: BWE

Weitere Verbesserungswünsche des BWE

Andere Vorschläge, an denen aus Sicht des BWE im parlamentarischen Prozess dringend nachgesteuert werden muss, seien die Gebotshöchstwerte in den Ausschreibungen. Angesichts der Preisentwicklungen sei es nicht sinnvoll, den Höchstwert leicht anzuheben, aber starr zu lassen. Vielmehr müsse er flexibel dem Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamtes folgen. „Dies würde eine zukunftsfeste, nachvollziehbare und faire Ausgestaltung der Höchstwerte garantieren“, schlug Axthelm vor.

Da momentan zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme durchschnittlich 26 Monate vergehen, müsse auch für diesen Zeitraum, die Realisierung der Projekte robust aufgestellt werden, fordert der BWE. In Bezug auf die drastischen Zinssteigerungen tritt der BWE für eine Absicherung des Zinsniveaus von 1. Januar dieses Jahres ein. „Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist hier gefragt, den Ausbau der erneuerbaren Energien auch künftig finanziell zu ermöglichen“, sagte Axthelm. Damit ließe sich das Tempo der Energiewende deutlich beschleunigen.

Zusätzlich plädiert der Verband dafür, die aktuellen Regelungen bezüglich Realisierungs- und Pönalefrist zu überdenken. Zurzeit betragen diese Fristen 30 Monate für die Realisierung und 24 Monate bis zur Fälligkeit einer Strafzahlung. Die Fristen müssen entweder verlängert oder insgesamt befristet ausgesetzt werden.

Die neuen Regelungen für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im Gesetzentwurf begrüßt der Verband. Sie sollen in Zukunft ebenso behandelt werden wie Stromleitungen, Stromtrassen oder Leitungen der Deutschen Telekom. Dies stelle eine deutliche Vereinfachung gegenüber der heutigen Regelung dar.

Freitag, 25.11.2022, 15:42 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regenerative - Verband: Strompreisbremse blockiert Erneuerbaren-Ausbau
Quelle: Fotolia / K-U Haessler
Regenerative
Verband: Strompreisbremse blockiert Erneuerbaren-Ausbau
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat die Strompreisbremse in ihrer aktuellen, Form kritisiert. Sie sei juristisch anfechtbar, unfair für Erneuerbare-Anlagen und behindere den Ausbau.
Sehr kurzfristig erhielten die Verbände den Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen". Sie hatten nicht einmal 24 Stunden Zeit zur Antwort, sagte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE) am 25. November vor Journalisten.

„Der Entwurf enthält neben der Strompreisbremse Änderungen im EEG, die bisher nicht diskutiert waren“, kritisierte er. „Einige Neuregelungen zum § 51 EEG zu negativen Strompreisen, sind aus unserer Sicht ein Fehler“, sagte Axthelm. Dies solle Thema der Plattform zum klimaneutralen Strommarktdesign werden, die nun endlich im ersten Quartal 2023 stattfinden werde, forderte er.

Strompreisbremse entmutigt Investitionen

Die Strompreisbremse in ihrer jetzt vorliegenden Form werde juristisch nicht haltbar sein, weil sie rückwirkend zum 1. September Erlöse abschöpfen soll. Zudem würden beispielsweise den abgeschriebenen Kernkraftwerken höhere Erlöse belassen als Erneuerbaren-Energieanlagen. Der BWE und die anderen Verbände hätten immer eine Abschöpfung von Übergewinnen aus den hohen Strompreisen seit dem Ukrainekrieg befürwortet.

„Jetzt werden aber Erlöse beschnitten, nicht tatsächliche Gewinne“, sagte Axthelm. Diese Investitionsunsicherheit passe nicht zu den hohen Ausbauzielen für erneuerbare Stromerzeugung, warnte er die Bundesregierung. Er appellierte, die Regelungen der EU und einzelner Staaten zu übernehmen, die eine zusätzliche Steuer auf erhöhte Gewinne von Energieunternehmen und -anlagen einführen.
 
Befürchtete Folgen der Strompreisbremse
nach dem Stand vom November 2022
Quelle: BWE

Weitere Verbesserungswünsche des BWE

Andere Vorschläge, an denen aus Sicht des BWE im parlamentarischen Prozess dringend nachgesteuert werden muss, seien die Gebotshöchstwerte in den Ausschreibungen. Angesichts der Preisentwicklungen sei es nicht sinnvoll, den Höchstwert leicht anzuheben, aber starr zu lassen. Vielmehr müsse er flexibel dem Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamtes folgen. „Dies würde eine zukunftsfeste, nachvollziehbare und faire Ausgestaltung der Höchstwerte garantieren“, schlug Axthelm vor.

Da momentan zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme durchschnittlich 26 Monate vergehen, müsse auch für diesen Zeitraum, die Realisierung der Projekte robust aufgestellt werden, fordert der BWE. In Bezug auf die drastischen Zinssteigerungen tritt der BWE für eine Absicherung des Zinsniveaus von 1. Januar dieses Jahres ein. „Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist hier gefragt, den Ausbau der erneuerbaren Energien auch künftig finanziell zu ermöglichen“, sagte Axthelm. Damit ließe sich das Tempo der Energiewende deutlich beschleunigen.

Zusätzlich plädiert der Verband dafür, die aktuellen Regelungen bezüglich Realisierungs- und Pönalefrist zu überdenken. Zurzeit betragen diese Fristen 30 Monate für die Realisierung und 24 Monate bis zur Fälligkeit einer Strafzahlung. Die Fristen müssen entweder verlängert oder insgesamt befristet ausgesetzt werden.

Die neuen Regelungen für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im Gesetzentwurf begrüßt der Verband. Sie sollen in Zukunft ebenso behandelt werden wie Stromleitungen, Stromtrassen oder Leitungen der Deutschen Telekom. Dies stelle eine deutliche Vereinfachung gegenüber der heutigen Regelung dar.

Freitag, 25.11.2022, 15:42 Uhr
Susanne Harmsen

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