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Fast jedes Baudenkmal kann eine Solaranlage auf dem Dach erhalten. Dies geht aus zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor. Recht bekommen haben jeweils Hauseigentümer.
Zu einem denkwürdigen Wortwechsel kam es am 22. November in Saal I des Oberverwaltungsgerichts für NRW in Münster. Eine Rechtsvertreterin der Stadt Siegen fragte rhetorisch, welche denkmalgeschützten Gebäude künftig wohl noch frei von Dachsolaranlagen bleiben könnten. „Es bleiben vermutlich nicht mehr viele“, so Gudrun Dahme, Vo
Mittwoch, 27.11.2024, 17:36 Uhr
Volker Stephan
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