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Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil zugunsten der Kunden der insolventen Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) gefällt. Der Insolvenzverwalter geht in Revision.
Das OLG entschied, dass der Konkursverwalter Verbrauchern einen versprochenen Neukundenbonus nicht mit der Begründung vorenthalten durfte, dass sie eine Mindestbelieferungsdauer nicht eingehalten hätten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2019 eine entsprechende Musterfeststellungsklage eingereicht.„Das ist ein großer Erfolg für Verbraucher“, sagte dazu Henning Fischer
Dienstag, 21.07.2020, 13:11 Uhr
Günter Drewnitzky
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