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Mit einer Novelle des „Stark“-Programms fördert das Bundeswirtschaftsministerium nun Unternehmen in den Kohleregionen auch direkt bei Investitionen für den klimafreundlichen Wandel.
Bis dato war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Transformation, Beschäftigungssteigerung und Wirtschaftsleistung das primäre Ziel des Programms „STARK“. Es ist die Abkürzung für „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten“. Am 13. August teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit, dass eine Novelle auch eine direkte Unternehmensförderung ermöglicht. Dies soll noch schnellere Wirkungen erreichen.
„Für das Gelingen des Kohleausstiegs bedarf es weiterer privater Investitionen in Alternativen zur Kohleverstromung“, so das BMWK. Daher werde insbesondere die Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO2, gefördert. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte: „Die Unternehmen in den Revieren und an den Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit.“
Auch weiterer Bürokratieabbau enthaltenMit ihren Arbeitsplätzen erfänden sie die Wirtschaft in den Regionen neu und investierten in neue Wertschöpfungsprozesse. „Mit der Stark-Novelle werden wir genau solche Transformationsprozesse fördern“, kündigte Habeck an. Mit der direkten Unternehmensförderung werde eine zentrale Maßnahme aus dem Gesamtpaket für einen verbesserten Strukturwandel in den Kohleregionen umgesetzt, das mit den Bundesländern diesen Sommer beschlossen worden war, erläuterte der Minister.
In der Novelle des Programms seien auch weitere bürokratische Entlastungen, Verfahrenserleichterungen und Hilfestellungen enthalten. Stark ist das größte und am breitesten aufgestellte Programm im durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel. Es soll sicherstellen, dass die Menschen und Regionen auch nach dem Kohleausstieg gute Perspektiven haben. Es zeigt, dass ökonomisch, ökologisch und sozialer Wandel nachhaltig gelingen kann. Die Kohleregionen sollen sichtbare Modellregionen werden und auch international zu weiteren Anstrengungen im Klimaschutz inspirieren.
Informationen zur Stark-NovelleMit der neuen Förderkategorie „Transformationstechnologien“ wird der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO2 gefördert. Dabei werden wir die beihilferechtlichen Erleichterungen der Bundesregelung für „Transformationstechnologien“ beziehungsweise des EU-Beihilferahmens des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) genutzt.
Hierfür müssen Projekte bis 31. Dezember 2025 beschieden und daher zeitnah beantragt werden. Die Erleichterungen ermöglichen eine Förderung bis zu 40
Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Zusätzlich werden Antragsstellern weitere Investitionsförderungen in den Förderkategorien „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“, „Stärkung unternehmerischen Handelns“ und „innovative Ansätze“ eröffnet.
Stark ist mit rund 2,8
Milliarden Euro derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvkG) finanziert wird. Sie startete im Juli
2020 und läuft bis zum 31.
Dezember
2038. Bislang werden über 260
Projekte in den Kohleregionen umgesetzt. Sie reichen zum Beispiel von Forschungs-, Wirtschafts- und Bildungsvernetzung im Rahmen des AI-Village für künstliche Intelligenz oder dem Wissens- und Technologietransfer für autonomen H2-basierten ÖPNV im ländlichen Raum.
Stark ist Teil des KohleausstiegsgesetzesAuch die Entwicklung von Zukunftsvisionen für Jugendliche, die Gründungsförderung oder die Gewinnung von Fachkräften sind enthalten. Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen Mittel in Höhe von 2,3
Milliarden Euro für neue Anträge zur Verfügung. Stark wird aus den bis zu 41,09
Milliarden Euro finanziert, mit denen der Bund bis 2038 die Reviere und strukturschwachen Standorte von Kohlekraftwerken nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen unterstützt.
Die Fördergebiete von Stark liegen in den noch aktiven Braunkohlerevieren (Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier), in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken. Dazu gehören Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken. Die betroffenen Bundesländer haben auch bei der Erarbeitung der Stark-Novelle mitgewirkt.
Die
novellierte Stark-Förderrichtlinie steht im Internet bereit.
Die
Antragstellung nach Stark ist ab sofort beim Bafa möglich.
Dienstag, 13.08.2024, 12:01 Uhr
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