Quelle: Fotolia / frenta
Das Bundesumweltministerium will im Zuge einer Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung das Ansparen von CO2-Minderungen für die beiden kommenden Jahre aussetzen.
In den Jahren 2025 und 2026 soll die Mineralölindustrie nur noch CO2-Minderungen aus regenerativen Kraftstoffen und der E-Mobilität nutzen dürfen, die auch im selben Jahr erzielt wurden. Laut einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums (BMUV) wurde eine entsprechende Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) am 20. September 2024 in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben.
Montag, 23.09.2024, 14:47 Uhr
Fritz Wilhelm
© 2024 Energie & Management GmbH