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Die Reihe der Antragskonferenzen zu Südlink und Südostlink hat begonnen. Es sind wesentliche Schritte auf dem Weg zur Festlegung der Trassenverläufe.
Für Südlink und Südostlink hat das förmliche Verfahren der Bundesfachplanung begonnen. Nachdem der Gesetzgeber im Bundesbedarfsplan festlegt hat, welche Stromtrassen notwendig sind, konkretisieren die Übertragungsnetzbetreiber in der Bundesfachplanung die Leitungsvorhaben und schlagen für die einzelnen Trassen jeweils Korridore vor. Die Verfahrenshoheit dafür liegt bei der Bundesnetzagentur, da es
Mittwoch, 3.05.2017, 17:18 Uhr
Fritz Wilhelm
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