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Umweltverbände in der Lausitz haben gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde geklagt und nun vor Gericht einen Teilerfolg erzielt.
(dpa) Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte in einer Eilentscheidung, dass der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde vorläufig rechtswidrig ist. Das teilten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Grüne Liga und die mit der Klage betrauten Rechtsanwälte am 29. Juni mit. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin heißt es, dass bishe
Montag, 1.07.2019, 11:30 Uhr
dpa
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