Gebäude der Bundesnetzagentur. Quelle: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat für die 5. Regulierungsperiode den Schwellenwert für die Gasverteilnetzbetreiber bekannt gegeben.
Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite den Schwellenwert für das vereinfachte Verfahren in der 5. Regulierungsperiode im Gasbereich veröffentlicht. Damit liegt eine zentrale Voraussetzung für die Teilnahme kleinerer Gasverteilnetzbetreiber an der Anreizregulierung für den Zeitraum von 2028 bis 2032 vor.Der Schwellenwert für die Teilnahme am vereinfachten Verfahren für die 5. Reg
Dienstag, 13.01.2026, 15:18 Uhr
Stefan Sagmeister
© 2026 Energie & Management GmbH