Bild: vege, Fotolia
Das KWKG 2020 bringt neue Förderboni, das EEG 2021 beschränkt das EEG-Umlageprivileg jedoch wieder. Erläuterungen von Markus Kachel, Heiner Faßbender und Johanna Riggert*.
Nein, es ist kein Deja-vu. Die Einschränkung des Privilegs einer auf 40 % reduzierten EEG-Umlage bei der Eigenversorgung mit KWK-Anlagen kommt tatsächlich wieder. Jedenfalls sieht das der derzeitige Regierungsentwurf zum EEG 2021 vor.Zunächst zur Geschichte: Für selbst erzeugten Strom aus KWK-Anlagen, die ab 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, musste der Eigenversorger zunächst 40
Donnerstag, 26.11.2020, 10:54 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH