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Energie & Management > Recht - PV-Vermieter muss Klauseln aufgeben
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

PV-Vermieter muss Klauseln aufgeben

Auf Druck der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat MEP, Vermieter von Solaranlagen, eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Der Solaranlagen-Vermieter MEP aus München verzichtet künftig auf einzelne Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). So mussten Kunden mit einer PV-Anlage auf dem Dach für diese bislang auch dann Miete zahlen, wenn sie nach dem Aufstellen noch gar keinen Strom produzierte. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilte, sei eine entsprechende Unterlassungserklärung von

Donnerstag, 16.08.2018, 13:32 Uhr
Jonas Rosenberger
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PV-Vermieter muss Klauseln aufgeben
Auf Druck der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat MEP, Vermieter von Solaranlagen, eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Der Solaranlagen-Vermieter MEP aus München verzichtet künftig auf einzelne Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). So mussten Kunden mit einer PV-Anlage auf dem Dach für diese bislang auch dann Miete zahlen, wenn sie nach dem Aufstellen noch gar keinen Strom produzierte. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilte, sei eine entsprechende Unterlassungserklärung von

Donnerstag, 16.08.2018, 13:32 Uhr
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