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Energie & Management > Recht - Noch ein juristischer Erfolg für die Regas
Die "Energos Power" erreicht Rügen. Quelle: Deutsche Regas / Christian Morgenstern
Recht

Noch ein juristischer Erfolg für die Regas

Während die Deutsche Regas auf die Genehmigung des Regelbetriebs für das LNG-Terminal Mukran wartet, kann das Unternehmen erneut einen juristischen Erfolg verbuchen.
Das Flüssigerdgasterminal in Mukran auf Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) läuft seit Februar im Probemodus. In den nächsten Tagen wird von den zuständigen Behörden – wie berichtet – grünes Licht für den Regelbetrieb erwartet. Die jetzt erfolgte Veröffentlichung der Entwürfe für die wasser- und immissionsschutzrechtliche Erlaubnis sind die Vorstufe dafür. Damit sind alle Versuche gescheitert, das Vorhaben zu verhindern. Es gab vielfältige juristische Auseinandersetzungen, Proteste, Störaktionen – nichts von alledem konnte das Projekt stoppen.

Jetzt hat die Deutsche Regas, die das Flüssigerdgasterminal auf der deutschen Ostseeinsel betreibt, einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt. Er bezieht sich auf die Anfangszeit der Auseinandersetzung, in der Binz „mit allen Mitteln“ (Pressemitteilung der Gemeinde) versuchte, sich gegen das LNG-Terminal zu wehren. Dabei griffen die Berliner Anwälte der Kommune, die den Auftrag hatten, einen Baustopp zu erwirkenden, auch zu mehr als fragwürdigen Argumentationen, wenn es um die Regas ging.

Unter anderem war damals von Finanztranfers von Regas-Geschäftsführer Ingo Wagner von den Cayman Islands auf ihm gehörende Kapitalgesellschaften in Deutschland die Rede. Nach dem Landgericht München hat jetzt auch das Oberlandesgericht München solche Behauptungen als unwahr eingestuft und die Berufung eines Anwalts gegen das entsprechende Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen. Das gilt auch für die Äußerung, dass die Investoren bisher in der Energiebranche nicht in Erscheinung getreten seien und es sich beim Firmensitz um einen Briefkastensitz handle.

Verständlicherweise hatten derlei Äußerungen für Empörung bei der Deutschen Regas gesorgt, die daraufhin ihrerseits eine Anwaltskanzlei mit der Überprüfung der Strukturen im eigenen Unternehmen beauftragte. Die geprüften Gesellschafter- und Finanzierungsstrukturen hätten sich als rechtskonform und transparent erwiesen, hieß es in der Einschätzung der Juristen.

Klagen ohne Erfolg, keine Bürgerbegehren

Das jüngste Urteil fügt sich ein in eine ganze Reihe von Niederlagen, die Projektgegner in der Vergangenheit einstecken mussten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte erst im Januar Eilanträge von zwei Umweltverbänden abgelehnt, den Bau der Pipelineverbindung zum LNG-Terminal zu stoppen. Verstöße gegen Naturschutzrecht seien in dem Zusammenhang nicht festzustellen und die Planungsbehörden gingen zu Recht weiterhin von einer Krise bei der Gasversorgung aus, ließen die Richter verlauten.

Im selben Monat war auch ein Bürgerbegehren gegen das LNG-Terminal abgelehnt worden. Nach Vorstellung der Initiatoren sollte per Entscheid erreicht werden, dass die Fährhafen Sassnitz GmbH keine Geschäfte abschließt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebes von LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände verfolgen. Der Hafen gehört zu 90 Prozent der Stadt Sassnitz. Die Stadtvertreter von Sassnitz stimmten gegen die Zulassung eines solchen Bürgerbegehrens. Die darin fomulierte Fragestellung sei suggestiv formuliert gewesen und es würden auch nicht belegte Behauptungen aufgestellt, hieß es. Zuvor war schon ein anderes Anti-LNG-Bürgerbegehren abgelehnt worden.

Aktuell ist im Industriehafen von Mukran die „Energos Power“ als Regasifizierungseinheit im Probebetrieb. Demnächst soll sich die „Neptune“ dazugesellen, die – wie berichtet – vom Regas-Terminal Lubmin hierher verlegt wird. In Lubmin will sich das Unternehmen dann auf Produktion und Umschlag von Wasserstoff spezialisieren. Zusammen sollen die beiden FSRU, das steht für „Floating Storage and Regasification Unit“, in Mukran jährlich 13,4 Milliarden Kubikmeter Erdgas in die Ostsee-Anbindungsleitung OAL einspeisen.

Weitere LNG-Projekte

Zu den bestehenden schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Lubmin und Brunsbüttel, die seit dem Winter 2022 in Betrieb sind, sollen neben Mukran noch zwei weitere dazukommen: Auch in Stade soll ein FSRU stationiert und in Wilhelmshaven ein zweites angeschlossen werden. In Stade, Wilhelmshaven und Brunsbüttel sind bis 2027 feste Terminals mit Lagertanks geplant, die kostengünstiger arbeiten können als schwimmende Einheiten. Die sollen dann abgezogen werden.

Montag, 8.04.2024, 14:24 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Recht - Noch ein juristischer Erfolg für die Regas
Die "Energos Power" erreicht Rügen. Quelle: Deutsche Regas / Christian Morgenstern
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Noch ein juristischer Erfolg für die Regas
Während die Deutsche Regas auf die Genehmigung des Regelbetriebs für das LNG-Terminal Mukran wartet, kann das Unternehmen erneut einen juristischen Erfolg verbuchen.
Das Flüssigerdgasterminal in Mukran auf Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) läuft seit Februar im Probemodus. In den nächsten Tagen wird von den zuständigen Behörden – wie berichtet – grünes Licht für den Regelbetrieb erwartet. Die jetzt erfolgte Veröffentlichung der Entwürfe für die wasser- und immissionsschutzrechtliche Erlaubnis sind die Vorstufe dafür. Damit sind alle Versuche gescheitert, das Vorhaben zu verhindern. Es gab vielfältige juristische Auseinandersetzungen, Proteste, Störaktionen – nichts von alledem konnte das Projekt stoppen.

Jetzt hat die Deutsche Regas, die das Flüssigerdgasterminal auf der deutschen Ostseeinsel betreibt, einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt. Er bezieht sich auf die Anfangszeit der Auseinandersetzung, in der Binz „mit allen Mitteln“ (Pressemitteilung der Gemeinde) versuchte, sich gegen das LNG-Terminal zu wehren. Dabei griffen die Berliner Anwälte der Kommune, die den Auftrag hatten, einen Baustopp zu erwirkenden, auch zu mehr als fragwürdigen Argumentationen, wenn es um die Regas ging.

Unter anderem war damals von Finanztranfers von Regas-Geschäftsführer Ingo Wagner von den Cayman Islands auf ihm gehörende Kapitalgesellschaften in Deutschland die Rede. Nach dem Landgericht München hat jetzt auch das Oberlandesgericht München solche Behauptungen als unwahr eingestuft und die Berufung eines Anwalts gegen das entsprechende Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen. Das gilt auch für die Äußerung, dass die Investoren bisher in der Energiebranche nicht in Erscheinung getreten seien und es sich beim Firmensitz um einen Briefkastensitz handle.

Verständlicherweise hatten derlei Äußerungen für Empörung bei der Deutschen Regas gesorgt, die daraufhin ihrerseits eine Anwaltskanzlei mit der Überprüfung der Strukturen im eigenen Unternehmen beauftragte. Die geprüften Gesellschafter- und Finanzierungsstrukturen hätten sich als rechtskonform und transparent erwiesen, hieß es in der Einschätzung der Juristen.

Klagen ohne Erfolg, keine Bürgerbegehren

Das jüngste Urteil fügt sich ein in eine ganze Reihe von Niederlagen, die Projektgegner in der Vergangenheit einstecken mussten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte erst im Januar Eilanträge von zwei Umweltverbänden abgelehnt, den Bau der Pipelineverbindung zum LNG-Terminal zu stoppen. Verstöße gegen Naturschutzrecht seien in dem Zusammenhang nicht festzustellen und die Planungsbehörden gingen zu Recht weiterhin von einer Krise bei der Gasversorgung aus, ließen die Richter verlauten.

Im selben Monat war auch ein Bürgerbegehren gegen das LNG-Terminal abgelehnt worden. Nach Vorstellung der Initiatoren sollte per Entscheid erreicht werden, dass die Fährhafen Sassnitz GmbH keine Geschäfte abschließt, die das Ziel der Errichtung und des Betriebes von LNG-Infrastruktur auf dem Betriebsgelände verfolgen. Der Hafen gehört zu 90 Prozent der Stadt Sassnitz. Die Stadtvertreter von Sassnitz stimmten gegen die Zulassung eines solchen Bürgerbegehrens. Die darin fomulierte Fragestellung sei suggestiv formuliert gewesen und es würden auch nicht belegte Behauptungen aufgestellt, hieß es. Zuvor war schon ein anderes Anti-LNG-Bürgerbegehren abgelehnt worden.

Aktuell ist im Industriehafen von Mukran die „Energos Power“ als Regasifizierungseinheit im Probebetrieb. Demnächst soll sich die „Neptune“ dazugesellen, die – wie berichtet – vom Regas-Terminal Lubmin hierher verlegt wird. In Lubmin will sich das Unternehmen dann auf Produktion und Umschlag von Wasserstoff spezialisieren. Zusammen sollen die beiden FSRU, das steht für „Floating Storage and Regasification Unit“, in Mukran jährlich 13,4 Milliarden Kubikmeter Erdgas in die Ostsee-Anbindungsleitung OAL einspeisen.

Weitere LNG-Projekte

Zu den bestehenden schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Lubmin und Brunsbüttel, die seit dem Winter 2022 in Betrieb sind, sollen neben Mukran noch zwei weitere dazukommen: Auch in Stade soll ein FSRU stationiert und in Wilhelmshaven ein zweites angeschlossen werden. In Stade, Wilhelmshaven und Brunsbüttel sind bis 2027 feste Terminals mit Lagertanks geplant, die kostengünstiger arbeiten können als schwimmende Einheiten. Die sollen dann abgezogen werden.

Montag, 8.04.2024, 14:24 Uhr
Günter Drewnitzky

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