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Energie & Management > Recht - Netze: Lichtblick klagt gegen Eigenkapitalverzinsung 
Quelle: Shutterstock
Recht

Netze: Lichtblick klagt gegen Eigenkapitalverzinsung 

Das Energieunternehmen Lichtblick sieht die Bundesnetzagentur bei ihrer Entscheidung zu den Renditen der Strom- und Gasnetzbetreiber als befangen an.
Lichtblick hat am 10. Dezember Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Festlegung der Eigenkapitalzinsen durch die Bundesnetzagentur eingereicht. Das teilte das Unternehmen mit Sitz in Hamburg mit. 

Die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde hatte Ende Oktober die neuen Zinssätze auf das Eigenkapital für die kommende Regulierungsperiode für die Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegt. Die Zinssätze der Netzbetreiber sinken dabei auf 5,07 % für Neuanlagen und 3,51 % auf Altanlagen.

Während Energieverbände wie BDEW und VKU die Bundesnetzagentur dafür kritisierten, dass sie in ihren Augen die Netzrenditen viel zu stark abgesenkt hätte, sieht Lichtblick das komplett anders. Das zum niederländischen Eneco-Konzern gehörende Unternehmen hält die Renditen nach wie vor für zu hoch und wirft der Bundesnetzagentur mangelnde Unabhängigkeit vor. Sie sieht eine unrechtmäßige Beeinflussung der Behörde durch die Politik bei dem Thema.

Lichtblick argumentiert dabei folgendermaßen: Die Bundesnetzagentur hatte im August in einem ersten Vorschlag niedrigere Zinssätze bekannt gegeben als letztlich beschlossen. Die im Oktober offiziell vorgestellten Zinssätze lägen darüber. Den Grund dafür sieht Lichtblick nach eigener Aussage „in einer unzulässigen Einflussnahme der Politik“.

Denn, so Markus Adam von Lichtblick: Der Beirat der Bundesnetzagentur, der mit Politikern aus Bund und Ländern besetzt ist, habe mit öffentlichem Druck für höhere Netzrenditen geworben. „Die Politik agierte als Anwalt von Konzernen und Stadtwerken.“ 

Der Beirat der Bundesnetzagentur setzte sich laut Adam in Zeitungsberichten und Interviews für einen höheren Eigenkapitalzins ein. Was an der Sache zudem pikant sei: Der Europäische Gerichtshof habe sich vor wenigen Wochen in einem Urteil für eine größere Unabhängigkeit der Netzagentur ausgesprochen. „Die Einflussnahme des Beirats widerspricht deutschem und europäischem Recht“, so Adam.

Freitag, 10.12.2021, 16:06 Uhr
Stefan Sagmeister
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Das Energieunternehmen Lichtblick sieht die Bundesnetzagentur bei ihrer Entscheidung zu den Renditen der Strom- und Gasnetzbetreiber als befangen an.
Lichtblick hat am 10. Dezember Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Festlegung der Eigenkapitalzinsen durch die Bundesnetzagentur eingereicht. Das teilte das Unternehmen mit Sitz in Hamburg mit. 

Die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde hatte Ende Oktober die neuen Zinssätze auf das Eigenkapital für die kommende Regulierungsperiode für die Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegt. Die Zinssätze der Netzbetreiber sinken dabei auf 5,07 % für Neuanlagen und 3,51 % auf Altanlagen.

Während Energieverbände wie BDEW und VKU die Bundesnetzagentur dafür kritisierten, dass sie in ihren Augen die Netzrenditen viel zu stark abgesenkt hätte, sieht Lichtblick das komplett anders. Das zum niederländischen Eneco-Konzern gehörende Unternehmen hält die Renditen nach wie vor für zu hoch und wirft der Bundesnetzagentur mangelnde Unabhängigkeit vor. Sie sieht eine unrechtmäßige Beeinflussung der Behörde durch die Politik bei dem Thema.

Lichtblick argumentiert dabei folgendermaßen: Die Bundesnetzagentur hatte im August in einem ersten Vorschlag niedrigere Zinssätze bekannt gegeben als letztlich beschlossen. Die im Oktober offiziell vorgestellten Zinssätze lägen darüber. Den Grund dafür sieht Lichtblick nach eigener Aussage „in einer unzulässigen Einflussnahme der Politik“.

Denn, so Markus Adam von Lichtblick: Der Beirat der Bundesnetzagentur, der mit Politikern aus Bund und Ländern besetzt ist, habe mit öffentlichem Druck für höhere Netzrenditen geworben. „Die Politik agierte als Anwalt von Konzernen und Stadtwerken.“ 

Der Beirat der Bundesnetzagentur setzte sich laut Adam in Zeitungsberichten und Interviews für einen höheren Eigenkapitalzins ein. Was an der Sache zudem pikant sei: Der Europäische Gerichtshof habe sich vor wenigen Wochen in einem Urteil für eine größere Unabhängigkeit der Netzagentur ausgesprochen. „Die Einflussnahme des Beirats widerspricht deutschem und europäischem Recht“, so Adam.

Freitag, 10.12.2021, 16:06 Uhr
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