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Energie & Management > Österreich - Netzbetreiber: Anschlüsse werden rasch ermöglicht
Quelle: Fotolia / Silviu G Halmaghi
Österreich

Netzbetreiber: Anschlüsse werden rasch ermöglicht

Üblicherweise genehmigen Österreichs Verteilnetzgesellschaften den Anschluss von Ökostromanlagen binnen weniger Tage. Sie sehen jedoch manche Hindernisse bei der Netzertüchtigung.
Österreichs Verteilnetzbetreiber bemühen sich, ihre Infrastrukturen für die Energiewende zu ertüchtigen und den Anschluss von Ökostromanlagen zügig zu ermöglichen. Sie stoßen dabei jedoch immer wieder auf Hindernisse, bedauerte der Geschäftsführer der Wiener Netze, Thomas Maderbacher, bei einem Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 6. März.

In dem Forum koordinieren fünf ostösterreichische Verteilnetzbetreiber ihre Interessenpolitik. Maderbacher erläuterte, sein Unternehmen genehmige den Anschluss kleiner Photovoltaikanlagen binnen dreier Tage, „wenn vom Kunden und vom Elektriker her alles passt.“ Rund 90 Prozent sämtlicher Anschlussbegehren würden binnen 14 Tagen genehmigt. Ähnlich sehe es bei den anderen Mitgliedern des Forums Versorgungssicherheit aus: Die Netz Burgenland GmbH etwa benötige durchschnittlich rund eine Woche zur Bearbeitung eines Antrags sowie „einige Werktage“ von der Fertigstellung der jeweiligen Anlage bis zur Freigabe des Netzzugangs.

Bei der Netz Niederösterreich GmbH seien nach Abschluss der Errichtung einer PV-Anlage etwa fünf bis sechs Werktage bis zum Netzzugang zu veranschlagen. Die Netz Oberösterreich GmbH wiederum genehmige Kleinanlagen üblicherweise binnen vier Werktagen, Großanlagen innerhalb von etwa sechs bis acht Wochen. Die ebenfalls in Oberösterreich tätige Linz Netz schließlich beantworte Anträge in der Regel innerhalb weniger Tage. In rund 90 Prozent der Fälle stelle sie den Netzzugang in etwa 14 Tagen her.

Hinderliche Verfahren

Was den Ausbau der Verteilnetze betrifft, planen die damit befassten österreichischen Unternehmen, bis 2030 insgesamt rund 200 Umspannwerke, 12.000 Trafostationen sowie Leitungen mit 40.000 Kilometern Länge neu zu errichten oder zu ertüchtigen. Dafür seien etwa 15,2 Milliarden Euro zu veranschlagen. Hinderlich für die einschlägigen Projekte sind laut Maderbacher mehrere Faktoren: Erstens sind für größere Vorhaben Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig. Laut Angaben des Energieministeriums dauere eine UVP durchschnittlich sieben Monate. „Bei heiklen Standorten ist aber mit mehreren Jahren zu rechnen“, konstatierte Maderbacher. Bis zu 20 Sachverständige müssten ihre Gutachten erstellen, unter anderem zu den Auswirkungen auf Luft und Wasser sowie auf die Tier- und Pflanzenwelt, aber auch auf das Landschaftsbild und auf Sach- sowie Kulturgüter.

Zweitens haben Anrainer und Umweltorganisationen bei UVP-Verfahren Parteistellung und verzögerten mit ihren Einsprüchen deren raschen Abschluss. Maderbachers Kommentar: „Alle befürworten den Klimaschutz. Aber Strommasten oder einen Windpark will niemand in seiner Nähe.“

Immerhin bemühe sich der Gesetzgeber um Verbesserungen. Die Novelle des UVP-Gesetzes vom vergangenen Jahr etwa enthalte eine Genehmigungsfreistellung für Stromleitungen mit bis zu 45 kV. Ferner sei das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) in Erarbeitung, das weitere Erleichterungen verspreche.

Personal- und Finanzierungsprobleme

Als drittes Hindernis erachtet Maderbacher das oft fehlende Personal bei den Behörden und bei den Anlagenerrichtern, wobei auch die Lieferketten- sowie Materialbeschaffungsprobleme nicht unterschätzt werden dürften. Hinsichtlich des Personalmangels sieht Maderbacher die Politik gefordert: „Da braucht es eine Strategie für Österreich.“

Viertens schließlich bestehen laut Maderbacher zumindest potenziell Herausforderungen bei der Finanzierung der Vorhaben. In die richtige Richtung geht ihm zufolge die seit 1. Januar geltende neue Regulierungssystematik für die Netztarife. Wie berichtet, wird bei der Festlegung der Kapitalverzinsung zwischen bestehenden sowie neu zu errichtenden Infrastrukturen unterschieden. Für die Neubauprojekte kann der Zinssatz jedes Jahr angepasst werden, um auf Veränderungen in der Zinslandschaft zu reagieren. Das Problem ist laut Maderbacher: „Das gilt nach derzeitigem Stand nur für die laufende fünfjährige Regulierungsperiode. Wie es danach weitergeht, wissen wir nicht.“ Hier werde sich die für die Regulierungssystematik zuständige Regulierungsbehörde E-Control „etwas überlegen müssen.“

Heikles Thema

Skeptisch beurteilt Maderbacher einige Vorschläge der E-Control zum in Verhandlung befindlichen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Das Ansinnen der Behörde, die kommenden Netzentwicklungspläne der Verteilnetzbetreiber keiner Genehmigungs-, sondern nur einer Anzeigepflicht zu unterwerfen, bringe vermutlich „nicht allzu viel.“ Dass die Netzbenutzer das Recht erhalten sollen, ihre vertraglich vereinbarten Anschlussleistungen „zusammenzulegen“ und gemeinsam zu nutzen, sei wiederum ein verteilungspolitisches Problem. Denn dann könne die Netznutzung kaum noch verursachergerecht abgerechnet werden, konstatierte Maderbacher auf Anfrage der Redaktion: „Das ist ein heikles Thema.“

Mittwoch, 6.03.2024, 12:32 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Netzbetreiber: Anschlüsse werden rasch ermöglicht
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Österreich
Netzbetreiber: Anschlüsse werden rasch ermöglicht
Üblicherweise genehmigen Österreichs Verteilnetzgesellschaften den Anschluss von Ökostromanlagen binnen weniger Tage. Sie sehen jedoch manche Hindernisse bei der Netzertüchtigung.
Österreichs Verteilnetzbetreiber bemühen sich, ihre Infrastrukturen für die Energiewende zu ertüchtigen und den Anschluss von Ökostromanlagen zügig zu ermöglichen. Sie stoßen dabei jedoch immer wieder auf Hindernisse, bedauerte der Geschäftsführer der Wiener Netze, Thomas Maderbacher, bei einem Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 6. März.

In dem Forum koordinieren fünf ostösterreichische Verteilnetzbetreiber ihre Interessenpolitik. Maderbacher erläuterte, sein Unternehmen genehmige den Anschluss kleiner Photovoltaikanlagen binnen dreier Tage, „wenn vom Kunden und vom Elektriker her alles passt.“ Rund 90 Prozent sämtlicher Anschlussbegehren würden binnen 14 Tagen genehmigt. Ähnlich sehe es bei den anderen Mitgliedern des Forums Versorgungssicherheit aus: Die Netz Burgenland GmbH etwa benötige durchschnittlich rund eine Woche zur Bearbeitung eines Antrags sowie „einige Werktage“ von der Fertigstellung der jeweiligen Anlage bis zur Freigabe des Netzzugangs.

Bei der Netz Niederösterreich GmbH seien nach Abschluss der Errichtung einer PV-Anlage etwa fünf bis sechs Werktage bis zum Netzzugang zu veranschlagen. Die Netz Oberösterreich GmbH wiederum genehmige Kleinanlagen üblicherweise binnen vier Werktagen, Großanlagen innerhalb von etwa sechs bis acht Wochen. Die ebenfalls in Oberösterreich tätige Linz Netz schließlich beantworte Anträge in der Regel innerhalb weniger Tage. In rund 90 Prozent der Fälle stelle sie den Netzzugang in etwa 14 Tagen her.

Hinderliche Verfahren

Was den Ausbau der Verteilnetze betrifft, planen die damit befassten österreichischen Unternehmen, bis 2030 insgesamt rund 200 Umspannwerke, 12.000 Trafostationen sowie Leitungen mit 40.000 Kilometern Länge neu zu errichten oder zu ertüchtigen. Dafür seien etwa 15,2 Milliarden Euro zu veranschlagen. Hinderlich für die einschlägigen Projekte sind laut Maderbacher mehrere Faktoren: Erstens sind für größere Vorhaben Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig. Laut Angaben des Energieministeriums dauere eine UVP durchschnittlich sieben Monate. „Bei heiklen Standorten ist aber mit mehreren Jahren zu rechnen“, konstatierte Maderbacher. Bis zu 20 Sachverständige müssten ihre Gutachten erstellen, unter anderem zu den Auswirkungen auf Luft und Wasser sowie auf die Tier- und Pflanzenwelt, aber auch auf das Landschaftsbild und auf Sach- sowie Kulturgüter.

Zweitens haben Anrainer und Umweltorganisationen bei UVP-Verfahren Parteistellung und verzögerten mit ihren Einsprüchen deren raschen Abschluss. Maderbachers Kommentar: „Alle befürworten den Klimaschutz. Aber Strommasten oder einen Windpark will niemand in seiner Nähe.“

Immerhin bemühe sich der Gesetzgeber um Verbesserungen. Die Novelle des UVP-Gesetzes vom vergangenen Jahr etwa enthalte eine Genehmigungsfreistellung für Stromleitungen mit bis zu 45 kV. Ferner sei das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) in Erarbeitung, das weitere Erleichterungen verspreche.

Personal- und Finanzierungsprobleme

Als drittes Hindernis erachtet Maderbacher das oft fehlende Personal bei den Behörden und bei den Anlagenerrichtern, wobei auch die Lieferketten- sowie Materialbeschaffungsprobleme nicht unterschätzt werden dürften. Hinsichtlich des Personalmangels sieht Maderbacher die Politik gefordert: „Da braucht es eine Strategie für Österreich.“

Viertens schließlich bestehen laut Maderbacher zumindest potenziell Herausforderungen bei der Finanzierung der Vorhaben. In die richtige Richtung geht ihm zufolge die seit 1. Januar geltende neue Regulierungssystematik für die Netztarife. Wie berichtet, wird bei der Festlegung der Kapitalverzinsung zwischen bestehenden sowie neu zu errichtenden Infrastrukturen unterschieden. Für die Neubauprojekte kann der Zinssatz jedes Jahr angepasst werden, um auf Veränderungen in der Zinslandschaft zu reagieren. Das Problem ist laut Maderbacher: „Das gilt nach derzeitigem Stand nur für die laufende fünfjährige Regulierungsperiode. Wie es danach weitergeht, wissen wir nicht.“ Hier werde sich die für die Regulierungssystematik zuständige Regulierungsbehörde E-Control „etwas überlegen müssen.“

Heikles Thema

Skeptisch beurteilt Maderbacher einige Vorschläge der E-Control zum in Verhandlung befindlichen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Das Ansinnen der Behörde, die kommenden Netzentwicklungspläne der Verteilnetzbetreiber keiner Genehmigungs-, sondern nur einer Anzeigepflicht zu unterwerfen, bringe vermutlich „nicht allzu viel.“ Dass die Netzbenutzer das Recht erhalten sollen, ihre vertraglich vereinbarten Anschlussleistungen „zusammenzulegen“ und gemeinsam zu nutzen, sei wiederum ein verteilungspolitisches Problem. Denn dann könne die Netznutzung kaum noch verursachergerecht abgerechnet werden, konstatierte Maderbacher auf Anfrage der Redaktion: „Das ist ein heikles Thema.“

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Klaus Fischer

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