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Energie & Management > Photovoltaik - Mustervertrag für Beteiligung von Kommunen Solarparks
Quelle: Jonas Rosenberger
Photovoltaik

Mustervertrag für Beteiligung von Kommunen Solarparks

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) stellt im Internet kostenlos einen neuen Mustervertrag zur Beteiligung für Standortgemeinden an Solarparks bereit.
Kommunen sollen verstärkt die Chance zur Beteiligung von Standortgemeinden an der Energiewende nutzen, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) ermöglicht wird. Dies gelte sowohl für neue, wie für Bestandsanlagen, erinnert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). Er erarbeitete mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) einen Mustervertrag dafür. Dieser steht kostenlos im Internet bereit (Siehe Link unten).

Laut EEG 2023 können Kommunen mit bis zu 0,2 Cent/kWh am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden. Bei einer PV-Freiflächenanlage mit 50 MW installierter Leistung entstehen so schnell Beiträge von 100.000 Euro pro Jahr, die regelmäßig in den Haushalt der Gemeinde fließen können, erläutert der BNE. Die Kommunalbeteiligung gilt nach § 6 EEG sowohl für neue oder repowerte als auch für bestehende PV-Freiflächenanlagen und bezieht sich auf die tatsächlich eingespeiste Strommenge. Dies sollten Kommunen nutzen.

Akzeptanz vor Ort wichtig für Ausbaufortschritte

BNE-Geschäftsführer Robert Busch erläuterte, dass die Bundesregierung ab 2026 einen jährlichen Ausbau von 11.000 MW bei Solarparks plant. Das sei politisch dringend geboten und für die Branche machbar. "Uns ist wichtig, dass die Menschen in den Standortkommunen, Landwirte und die Biodiversität von Photovoltaik profitieren", sagte Busch. Eine bessere Beteiligung an der Energiewende stärke strukturschwache Regionen und sorge für Akzeptanz, hofft der BNE-Chef.

Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund sagte der Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg: "Die Zahlung ist wichtig für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort, auf die wir zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele im Bereich bei Photovoltaik angewiesen sind." Er wies darauf hin, dass nun auch eine finanzielle Beteiligung der Kommunen für bestehende Anlagen erfolgen soll. Die Zahlungen sollten unabhängig von einer Förderung durch das EEG vereinbart werden. "Die Betreiber sollten den betroffenen Gemeinden nun schnell ein Angebot unterbreiten und dazu beitragen, dass die finanzielle Beteiligung ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt werden kann", appellierte Landsberg.

Wieland Lehnert, Rechtsanwalt bei BBH, sagte: "Um Rechtssicherheit sowohl für die Anlagenbetreiber als auch für die Kommunen zu gewährleisten, ist die vertragliche Umsetzung der Kommunalbeteiligung von großer Bedeutung." Mit dem aktualisierten Mustervertrag werde sichergestellt, dass die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend berücksichtigt sind. Mit dem ebenfalls aktualisierten Beiblatt erhielten die Akteure außerdem Informationen zu allen Rechtsfragen des Vertrages. "Damit wird die Umsetzung der Akzeptanzsteigerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Praxis wesentlich erleichtert", hofft Lehnert.

Den Mustervertrag für die kommunale Beteiligung an Solarparks kann im Internet kostenfrei heruntergeladen werden.

Dienstag, 23.05.2023, 13:40 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Photovoltaik - Mustervertrag für Beteiligung von Kommunen Solarparks
Quelle: Jonas Rosenberger
Photovoltaik
Mustervertrag für Beteiligung von Kommunen Solarparks
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) stellt im Internet kostenlos einen neuen Mustervertrag zur Beteiligung für Standortgemeinden an Solarparks bereit.
Kommunen sollen verstärkt die Chance zur Beteiligung von Standortgemeinden an der Energiewende nutzen, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) ermöglicht wird. Dies gelte sowohl für neue, wie für Bestandsanlagen, erinnert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). Er erarbeitete mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) einen Mustervertrag dafür. Dieser steht kostenlos im Internet bereit (Siehe Link unten).

Laut EEG 2023 können Kommunen mit bis zu 0,2 Cent/kWh am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden. Bei einer PV-Freiflächenanlage mit 50 MW installierter Leistung entstehen so schnell Beiträge von 100.000 Euro pro Jahr, die regelmäßig in den Haushalt der Gemeinde fließen können, erläutert der BNE. Die Kommunalbeteiligung gilt nach § 6 EEG sowohl für neue oder repowerte als auch für bestehende PV-Freiflächenanlagen und bezieht sich auf die tatsächlich eingespeiste Strommenge. Dies sollten Kommunen nutzen.

Akzeptanz vor Ort wichtig für Ausbaufortschritte

BNE-Geschäftsführer Robert Busch erläuterte, dass die Bundesregierung ab 2026 einen jährlichen Ausbau von 11.000 MW bei Solarparks plant. Das sei politisch dringend geboten und für die Branche machbar. "Uns ist wichtig, dass die Menschen in den Standortkommunen, Landwirte und die Biodiversität von Photovoltaik profitieren", sagte Busch. Eine bessere Beteiligung an der Energiewende stärke strukturschwache Regionen und sorge für Akzeptanz, hofft der BNE-Chef.

Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund sagte der Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg: "Die Zahlung ist wichtig für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort, auf die wir zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele im Bereich bei Photovoltaik angewiesen sind." Er wies darauf hin, dass nun auch eine finanzielle Beteiligung der Kommunen für bestehende Anlagen erfolgen soll. Die Zahlungen sollten unabhängig von einer Förderung durch das EEG vereinbart werden. "Die Betreiber sollten den betroffenen Gemeinden nun schnell ein Angebot unterbreiten und dazu beitragen, dass die finanzielle Beteiligung ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt werden kann", appellierte Landsberg.

Wieland Lehnert, Rechtsanwalt bei BBH, sagte: "Um Rechtssicherheit sowohl für die Anlagenbetreiber als auch für die Kommunen zu gewährleisten, ist die vertragliche Umsetzung der Kommunalbeteiligung von großer Bedeutung." Mit dem aktualisierten Mustervertrag werde sichergestellt, dass die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend berücksichtigt sind. Mit dem ebenfalls aktualisierten Beiblatt erhielten die Akteure außerdem Informationen zu allen Rechtsfragen des Vertrages. "Damit wird die Umsetzung der Akzeptanzsteigerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Praxis wesentlich erleichtert", hofft Lehnert.

Den Mustervertrag für die kommunale Beteiligung an Solarparks kann im Internet kostenfrei heruntergeladen werden.

Dienstag, 23.05.2023, 13:40 Uhr
Susanne Harmsen

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