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Energie & Management > Österreich - Mindestens 70 Millionen Euro für West-Austria-Gaspipeline
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

Mindestens 70 Millionen Euro für West-Austria-Gaspipeline

Mit dem Ausbau der West-Austria-Gaspipeline (WAG) will Österreich seinen Bedarf an russischem Gas senken. Der Finanzminister stellt für das Projekt so viel Geld bereit wie nötig.
Österreichs Finanzministerium stellt für Ausbau der West-Austria-Gaspipeline (WAG) mindestens 70 Millionen Euro bereit, bei Bedarf auch mehr. Das beschloss die Bundesregierung bei der Ministerratssitzung am 6. März. Konkret geht es um das Projekt „WAG-Loop 1“, ein etwa 40 Kilometer langes Leitungsstück zwischen Oberkappel an der deutsch-österreichischen Grenze und Bad Leonfelden 30 Kilometer nördlich von Oberösterreichs Landeshauptstadt Linz. Damit wird die Kapazität der WAG um rund 30 Prozent oder 27 Milliarden kWh pro Jahr gesteigert. Dies erleichtert Gasimporte aus Westeuropa nach Österreich und verringert damit den Bedarf an Gaseinfuhren aus Russland. Auf längere Sicht ist der Loop die Voraussetzung für weitere Pipelineprojekte zur Einfuhr von (grünem) Wasserstoff.

Der Betreiber der WAG ist die Gas Connect Austria (GCA), die mehrheitlich dem Stromkonzern Verbund gehört. Sie plant, den Loop bis Mitte 2027 fertigzustellen. Seine Kosten beziffert sie mit rund 180 Millionen Euro. In etwa dies wäre der Betrag, den Finanzminister Magnus Brunner (Österreichische Volkspartei / ÖVP, konservativ) für das Projekt äußerstenfalls aufbringen müsste. Beim Pressefoyer nach dem Ministerrat konstatierte Brunner, er werde an Geld „zur Verfügung stellen, was notwendig ist.“ Laut dem Vortrag an den Ministerrat werden die Rechtsgrundlagen frühstmöglich geschaffen. „Zur Refinanzierung dieser Maßnahme wird bei künftiger Auslastung der Leitung ein entsprechender Mittelrückfluss an den Bund gewährleistet. Um den tatsächlichen Bau sicherzustellen, sollen die Mittel aus dem Bundeshaushalt erst nach Beschluss der finalen Investitionsentscheidung fließen“, heißt es in dem Vortrag.

Bauen so schnell wie möglich

Beim Pressefoyer betonte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne), der WAG-Loop 1 müsse „jetzt so schnell wie möglich gebaut werden. Dafür muss die GCA sorgen.“ Das Unternehmen hatte stets betont, die Marktteilnehmer hätten keinen Bedarf an dem Loop. Daher sei es notwendig, diesen staatlich zu finanzieren. Wie berichtet, stellte die Regulierungsbehörde E-Control fest, dass der Loop für die vollständige Versorgung Österreichs mit Erdgas aus nichtrussischen Quellen unnötig ist. Mit „Sonderschaltungen“ auf der WAG und anderen Fernleitungen lasse sich ausreichend Gas importieren.

Dem Ministerratsvortrag zufolge will die Regierung eine Reihe weiterer Maßnahmen setzen, um den Bedarf an Erdgas insgesamt zu verringern. Dies betrifft etwa den raschen Beschluss des „Erneuerbares-Gas-Gesetzes“ (EGG) im Bundesparlament sowie die Schaffung rechtlicher Grundlagen für die verstärkte Nutzung der Tiefengeothermie. Gemeint ist damit nicht zuletzt eine Novelle des Mineralrohstoffgesetzes (MinRoG).

Zwecks beschleunigtem Ökostrom- und Stromnetzausbau sollen auch das in Begutachtung befindliche Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und das ein Jahr nach seiner Ankündigung noch nicht einmal als Entwurf vorliegende „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ (EABG) so schnell wie möglich beschlossen werden. Zumindest das EGG, das ElWG und das EABG bedürfen aber einer Zweidrittelmehrheit, über die die Koalition aus ÖVP und Grünen nicht verfügt.

Rechnungshof prüft TOP-Vertrag

Unterdessen berichtete die Präsidentin des Bundesrechnungshofs (RH), Margit Kraker, ihre Behörde könne Teile des bis 2040 laufenden Take-or-Pay-Vertrags (TOP-Vertrag) zwischen der österreichischen OMV und der russischen Gazprom Export prüfen. Er ist die wichtigste Grundlage für Gasimporte aus Russland. Kraker zufolge würde die Einsichtnahme in den TOP-Vertrag im Zuge der Aufsicht des RH über die Regulierungsbehörde E-Control erfolgen.

Auf die Frage der Redaktion, auf welcher Rechtsbasis sie dem RH Teile des TOP-Vertrags zugänglich machen könnte, verwies die E-Control auf die Bundesverfassung sowie das Rechnungshofgesetz. Diesen zufolge ist der RH zur Prüfung der Gebarung der E-Control berufen. Zu diesem Zweck hat die E-Control dem RH „alle notwendigen Belege und Behelfe zur Verfügung zu stellen.“ Ferner hat sie „Anfragen des Rechnungshofes ohne Verzug vollinhaltlich und unmittelbar zu beantworten, alle abverlangten Auskünfte zu erteilen und jedem Verlangen zu entsprechen, das der Rechnungshof zum Zwecke der Durchführung der Kontrolle im einzelnen Falle stellt.“

Sinngemäß würde der RH somit nicht primär den TOP-Vertrag prüfen, sondern die Haushaltsführung der E-Control. Im Zuge dessen könnte er Auskunft darüber begehren, ob die E-Control ihrer Aufsichtspflicht über die Gaswirtschaft und damit auch über die OMV nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nachkam. Dies wiederum würde ihm eventuell erlauben, Einsicht in von der E-Control im Rahmen ihrer Prüftätigkeit angeforderte Unterlagen zu nehmen, darunter auch in Teile des TOP-Vertrags.

Mittwoch, 6.03.2024, 15:40 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Mindestens 70 Millionen Euro für West-Austria-Gaspipeline
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Österreich
Mindestens 70 Millionen Euro für West-Austria-Gaspipeline
Mit dem Ausbau der West-Austria-Gaspipeline (WAG) will Österreich seinen Bedarf an russischem Gas senken. Der Finanzminister stellt für das Projekt so viel Geld bereit wie nötig.
Österreichs Finanzministerium stellt für Ausbau der West-Austria-Gaspipeline (WAG) mindestens 70 Millionen Euro bereit, bei Bedarf auch mehr. Das beschloss die Bundesregierung bei der Ministerratssitzung am 6. März. Konkret geht es um das Projekt „WAG-Loop 1“, ein etwa 40 Kilometer langes Leitungsstück zwischen Oberkappel an der deutsch-österreichischen Grenze und Bad Leonfelden 30 Kilometer nördlich von Oberösterreichs Landeshauptstadt Linz. Damit wird die Kapazität der WAG um rund 30 Prozent oder 27 Milliarden kWh pro Jahr gesteigert. Dies erleichtert Gasimporte aus Westeuropa nach Österreich und verringert damit den Bedarf an Gaseinfuhren aus Russland. Auf längere Sicht ist der Loop die Voraussetzung für weitere Pipelineprojekte zur Einfuhr von (grünem) Wasserstoff.

Der Betreiber der WAG ist die Gas Connect Austria (GCA), die mehrheitlich dem Stromkonzern Verbund gehört. Sie plant, den Loop bis Mitte 2027 fertigzustellen. Seine Kosten beziffert sie mit rund 180 Millionen Euro. In etwa dies wäre der Betrag, den Finanzminister Magnus Brunner (Österreichische Volkspartei / ÖVP, konservativ) für das Projekt äußerstenfalls aufbringen müsste. Beim Pressefoyer nach dem Ministerrat konstatierte Brunner, er werde an Geld „zur Verfügung stellen, was notwendig ist.“ Laut dem Vortrag an den Ministerrat werden die Rechtsgrundlagen frühstmöglich geschaffen. „Zur Refinanzierung dieser Maßnahme wird bei künftiger Auslastung der Leitung ein entsprechender Mittelrückfluss an den Bund gewährleistet. Um den tatsächlichen Bau sicherzustellen, sollen die Mittel aus dem Bundeshaushalt erst nach Beschluss der finalen Investitionsentscheidung fließen“, heißt es in dem Vortrag.

Bauen so schnell wie möglich

Beim Pressefoyer betonte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne), der WAG-Loop 1 müsse „jetzt so schnell wie möglich gebaut werden. Dafür muss die GCA sorgen.“ Das Unternehmen hatte stets betont, die Marktteilnehmer hätten keinen Bedarf an dem Loop. Daher sei es notwendig, diesen staatlich zu finanzieren. Wie berichtet, stellte die Regulierungsbehörde E-Control fest, dass der Loop für die vollständige Versorgung Österreichs mit Erdgas aus nichtrussischen Quellen unnötig ist. Mit „Sonderschaltungen“ auf der WAG und anderen Fernleitungen lasse sich ausreichend Gas importieren.

Dem Ministerratsvortrag zufolge will die Regierung eine Reihe weiterer Maßnahmen setzen, um den Bedarf an Erdgas insgesamt zu verringern. Dies betrifft etwa den raschen Beschluss des „Erneuerbares-Gas-Gesetzes“ (EGG) im Bundesparlament sowie die Schaffung rechtlicher Grundlagen für die verstärkte Nutzung der Tiefengeothermie. Gemeint ist damit nicht zuletzt eine Novelle des Mineralrohstoffgesetzes (MinRoG).

Zwecks beschleunigtem Ökostrom- und Stromnetzausbau sollen auch das in Begutachtung befindliche Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und das ein Jahr nach seiner Ankündigung noch nicht einmal als Entwurf vorliegende „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ (EABG) so schnell wie möglich beschlossen werden. Zumindest das EGG, das ElWG und das EABG bedürfen aber einer Zweidrittelmehrheit, über die die Koalition aus ÖVP und Grünen nicht verfügt.

Rechnungshof prüft TOP-Vertrag

Unterdessen berichtete die Präsidentin des Bundesrechnungshofs (RH), Margit Kraker, ihre Behörde könne Teile des bis 2040 laufenden Take-or-Pay-Vertrags (TOP-Vertrag) zwischen der österreichischen OMV und der russischen Gazprom Export prüfen. Er ist die wichtigste Grundlage für Gasimporte aus Russland. Kraker zufolge würde die Einsichtnahme in den TOP-Vertrag im Zuge der Aufsicht des RH über die Regulierungsbehörde E-Control erfolgen.

Auf die Frage der Redaktion, auf welcher Rechtsbasis sie dem RH Teile des TOP-Vertrags zugänglich machen könnte, verwies die E-Control auf die Bundesverfassung sowie das Rechnungshofgesetz. Diesen zufolge ist der RH zur Prüfung der Gebarung der E-Control berufen. Zu diesem Zweck hat die E-Control dem RH „alle notwendigen Belege und Behelfe zur Verfügung zu stellen.“ Ferner hat sie „Anfragen des Rechnungshofes ohne Verzug vollinhaltlich und unmittelbar zu beantworten, alle abverlangten Auskünfte zu erteilen und jedem Verlangen zu entsprechen, das der Rechnungshof zum Zwecke der Durchführung der Kontrolle im einzelnen Falle stellt.“

Sinngemäß würde der RH somit nicht primär den TOP-Vertrag prüfen, sondern die Haushaltsführung der E-Control. Im Zuge dessen könnte er Auskunft darüber begehren, ob die E-Control ihrer Aufsichtspflicht über die Gaswirtschaft und damit auch über die OMV nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nachkam. Dies wiederum würde ihm eventuell erlauben, Einsicht in von der E-Control im Rahmen ihrer Prüftätigkeit angeforderte Unterlagen zu nehmen, darunter auch in Teile des TOP-Vertrags.

Mittwoch, 6.03.2024, 15:40 Uhr
Klaus Fischer

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