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Am Abend des 21. Februar tagte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Laut einem Kompromissvorschlag soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Gas bis Ende März gelten.
Im Haushalt für 2024 muss die Ampelkoalition sparen. Eine Idee war daher, den wegen der Energiepreiskrise 2022 auf 7 Prozent gesenkten Umsatzsteuersatz schon Ende Februar statt Ende März wieder auf 19 Prozent anzuheben. Die Mehreinnahmen für den Staat hätten allerdings enormen Berechnungsaufwand bei den Energieversorgern bedeutet, weshalb die Bundesländer dagegen stimmten. Nunmehr deutet ein Kompromiss zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vom Abend des 21. Februar darauf hin, dass es bei Ende März bleibt.
Die Umsatzsteuersenkung gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz. Russland hatte 2022 die Erdgaslieferungen per Pipeline nach Deutschland erst reduziert und dann vertragswidrig eingestellt. Dadurch war Gas knapp und die Energiepreise stiegen stark. Dies hatte die Bundesregierung mit staatlichen Preisbremsen und dem gesenkten Mehrwertsteuersatz aufgefangen. Diese Steuersenkung sollte bis 31. März 2024 gelten. Der Bundestag soll nun am 23. Februar, der Bundesrat am 22. März den Beschluss fassen, dass es dabei bleibt.
Der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßte den Beschluss zur Umsatzsteuer für Gas und Wärme im Kompromiss zum Wachstumschancengesetz. „Das ist richtig und gut so. Die Klarheit war erforderlich, die lange Hängepartie ist aufgelöst“, so Liebing. Eine vorgezogene Steuererhöhung hätte Gas und Strom für alle wieder früher verteuert. Dies hätte im völligen Widerspruch zu den debattierten Hilfen für die Wirtschaft gestanden, so der VKU. Liebing zeigte sich überzeugt davon, dass Parlament und Länderkammer die Entscheidung bestätigen werden.
Donnerstag, 22.02.2024, 15:24 Uhr
Susanne Harmsen
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