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Energie & Management > Recht - LNG-Terminal-Betreiber scheitert mit Beschwerde gegen Kostenbeteiligung
Quelle: Fotolia / vege
Recht

LNG-Terminal-Betreiber scheitert mit Beschwerde gegen Kostenbeteiligung

Die Deutsche Regas muss sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit 70 Millionen Euro an den Baukosten für die Ostsee-Anbindungsleitung beteiligen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat die Beschwerde des LNG-Terminalbetreibers Deutsche Regas gegen die Kostenbeteiligung für die Anbindung der Insel Rügen an das Ferngasnetz über die Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) zurückgewiesen. Über die Gründe für den Beschluss war bis Redaktionsschluss noch nichts zu erfahren. Regas kann den Gerichtsbeschluss anfechten, das OLG hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.

„Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und werden diese prüfen“, äußert sich der geschäftsführende Gesellschafter des Unternehmens, Ingo Wagner, in einer Mitteilung. Das privat finanzierte Unternehmen Regas sieht sich durch die Kosten für die Infrastruktur benachteiligt.

Für die Anbindung der schwimmenden Importinfrastruktur für Flüssigerdgas in Westdeutschland seien den bundeseigenen Terminals keine vergleichbaren Kostenbeteiligungen für den Ausbau der nachgelagerten Netzkapazitäten auferlegt worden, moniert der Betreiber des Terminals im Hafen von Mukran.

Die OAL misst rund 50 Kilometer und verbindet das LNG-Terminal mit dem deutschen Gasfernleitungsnetz in Lubmin. Das Terminal hat nach Unternehmensangaben eine jährliche Regasifizierungskapazität von bis zu 13,5 Milliarden Kubikmetern. Der Regelbetrieb der Pipeline startete im September 2024.

Nach Berichten der Deutschen Presseagentur würde die Deutsche Regas mit dem geforderten Betrag von 70 Millionen Euro mit rund zehn Prozent an den Baukosten der Leitung beteiligt. Grundlage dafür sei ein Beschluss der Bundesnetzagentur vom 26. September 2024. 

„Klarer finanzieller Nachteil“

„Die Deutsche Regas hat als einziges privat finanziertes Unternehmen in der Energiekrise Importinfrastruktur für Flüssiggas in Deutschland aufgebaut, ohne staatliche Förderung“, so Ingo Wagner. Anstatt eines „Level-Playing Field“ werde Regas „ein weiterer klarer finanzieller Nachteil im Wettbewerb mit den hochsubventionierten bundeseigenen Terminals auferlegt“.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Anfang Dezember die Übergangsfrist für den bisherigen Betrieb in Mukran bis zum 30. April 2026 verlängert. Für die Zeit danach ist ein Änderungsgenehmigungsverfahren erforderlich. Hintergrund: Entgegen der ursprünglichen Genehmigung hat Regas keine eigene Landstromversorgung für die Regasifizierung gebaut, sondern nutzt dafür schiffseigene Gasgeneratoren der schwimmenden Anlage.

Das Unternehmen hat beim Umweltamt beantragt, dieses Verfahren bis 2043 fortsetzen zu dürfen. Dafür seien die Gasgeneratoren mit Katalysatoren nachgerüstet worden, diese verursachten geringere Emissionen als eine KWK-Anlage an Land. Zudem halte der Betrieb die geltenden Grenzwerte für Lärm ein. Regas wollte vor Gericht erreichen, dass das laufende Verfahren für die Änderungsgenehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit abgeschlossen wird.

Mittwoch, 17.12.2025, 16:37 Uhr
Manfred Fischer
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LNG-Terminal-Betreiber scheitert mit Beschwerde gegen Kostenbeteiligung
Die Deutsche Regas muss sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit 70 Millionen Euro an den Baukosten für die Ostsee-Anbindungsleitung beteiligen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat die Beschwerde des LNG-Terminalbetreibers Deutsche Regas gegen die Kostenbeteiligung für die Anbindung der Insel Rügen an das Ferngasnetz über die Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) zurückgewiesen. Über die Gründe für den Beschluss war bis Redaktionsschluss noch nichts zu erfahren. Regas kann den Gerichtsbeschluss anfechten, das OLG hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.

„Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und werden diese prüfen“, äußert sich der geschäftsführende Gesellschafter des Unternehmens, Ingo Wagner, in einer Mitteilung. Das privat finanzierte Unternehmen Regas sieht sich durch die Kosten für die Infrastruktur benachteiligt.

Für die Anbindung der schwimmenden Importinfrastruktur für Flüssigerdgas in Westdeutschland seien den bundeseigenen Terminals keine vergleichbaren Kostenbeteiligungen für den Ausbau der nachgelagerten Netzkapazitäten auferlegt worden, moniert der Betreiber des Terminals im Hafen von Mukran.

Die OAL misst rund 50 Kilometer und verbindet das LNG-Terminal mit dem deutschen Gasfernleitungsnetz in Lubmin. Das Terminal hat nach Unternehmensangaben eine jährliche Regasifizierungskapazität von bis zu 13,5 Milliarden Kubikmetern. Der Regelbetrieb der Pipeline startete im September 2024.

Nach Berichten der Deutschen Presseagentur würde die Deutsche Regas mit dem geforderten Betrag von 70 Millionen Euro mit rund zehn Prozent an den Baukosten der Leitung beteiligt. Grundlage dafür sei ein Beschluss der Bundesnetzagentur vom 26. September 2024. 

„Klarer finanzieller Nachteil“

„Die Deutsche Regas hat als einziges privat finanziertes Unternehmen in der Energiekrise Importinfrastruktur für Flüssiggas in Deutschland aufgebaut, ohne staatliche Förderung“, so Ingo Wagner. Anstatt eines „Level-Playing Field“ werde Regas „ein weiterer klarer finanzieller Nachteil im Wettbewerb mit den hochsubventionierten bundeseigenen Terminals auferlegt“.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Anfang Dezember die Übergangsfrist für den bisherigen Betrieb in Mukran bis zum 30. April 2026 verlängert. Für die Zeit danach ist ein Änderungsgenehmigungsverfahren erforderlich. Hintergrund: Entgegen der ursprünglichen Genehmigung hat Regas keine eigene Landstromversorgung für die Regasifizierung gebaut, sondern nutzt dafür schiffseigene Gasgeneratoren der schwimmenden Anlage.

Das Unternehmen hat beim Umweltamt beantragt, dieses Verfahren bis 2043 fortsetzen zu dürfen. Dafür seien die Gasgeneratoren mit Katalysatoren nachgerüstet worden, diese verursachten geringere Emissionen als eine KWK-Anlage an Land. Zudem halte der Betrieb die geltenden Grenzwerte für Lärm ein. Regas wollte vor Gericht erreichen, dass das laufende Verfahren für die Änderungsgenehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit abgeschlossen wird.

Mittwoch, 17.12.2025, 16:37 Uhr
Manfred Fischer

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