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Energie & Management > Stadtwerke - Licht aus für 40 Mietparteien wegen säumiger Immobilienfirma
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Stadtwerke

Licht aus für 40 Mietparteien wegen säumiger Immobilienfirma

Mit der Taschenlampe durchs Treppenhaus in den Waschkeller: In elf Mehrfamilienhäusern in Rheine droht das Licht auszugehen. Die Stadtwerke machen einer säumigen Immobilienfirma Druck.
Der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (EWR) fehlt Geld, ein hoher fünfstelliger Betrag. Eigentlich ist dieser von einer Immobilienfirma zu entrichten, die vom kommunalen Versorger Allgemeinstrom und Wasser für elf Mehrparteiengebäude in der zweitgrößten Stadt des Münsterlands bezieht.

Seit 2023 allerdings, teilt die EWR auf Anfrage dieser Redaktion mit, liefen die Zahlungen nur sehr unregelmäßig und in deutlich zu geringer Höhe ein. Der Versorger sieht nach etlichen Monaten nun keine andere Möglichkeit, die Vermieterin der insgesamt 40 Wohnungen zum Begleichen der offenen Rechnungen zu bewegen. Um welche Firma es sich dabei handelt, ließ die EWR auf Nachfrage offen. Die vor Ort erscheinende Münsterländische Volkszeitung spricht von einem „Wohnimmobilieninvestor aus Köln“.

Leidtragende sind in diesem Fall die Mietparteien − ohne eigenes Verschulden. Die EWR „bedauert dies sehr“, so die von Geschäftsführer Dieter Woltring geleiteten Stadtwerke, Mutterunternehmen der Energie-Tochter. Schließlich geht es nicht um die Rechnungen der einzelnen Wohnungen, deren Mietparteien in der Regel über separate Stromverträge verfügen, bei denen offenbar keine Abschlagszahlungen offen sind.

Entsprechend dreht die EWR auch nicht den einzelnen Wohnungen den Saft ab, sondern den von der Immobilienfirma verantworteten Stromanschlüssen für die allgemeine Beleuchtung in Treppenhäusern und Fluren oder von Waschkellern. Auch Klingelschilder am Hauseingang würden dann des Nachts dunkel bleiben.

Über Aushänge hat die EWR die Mietparteien der betroffenen Häuser inzwischen informiert. Darauf ist auch davon die Rede, neben der Energie- ferner die Wasserversorgung zum 27. August „möglicherweise“ einzustellen. Ob dies technisch überhaupt möglich und damit rechtens ist, den Haushalten das lebensnotwendige Lebensmittel vorzuenthalten, ist fraglich. Der Versorger wollte dazu auf Anfrage keine Stellung beziehen.

In jedem Fall baut die EWR auf die Immobilienfirma nun Druck auf. Bis Anfang der letzten August-Woche erwarten die Stadtwerke den Eingang von Zahlungen. Der Versorger will dies als „allerletztes Mittel der Wahl“ verstanden wissen. Denn zuvor habe es über einen längeren Zeitraum einen intensiven Austausch mit der Firma gegeben. Allerdings habe dieser nicht dazu geführt, dass vereinbarte Raten- und monatliche Abschlagszahlungen verlässlich eingegangen wären.

Die EWR weist darauf hin, intensiv um eine praktikable Lösung bemüht zu sein. Damit wolle der Versorger es vermeiden, dass die Mietparteien unter der säumigen Vermieterin leiden müssen. Gleichwohl könne diese übliche Stromvertragskonstellation zwischen Immobilienvermietern, Wohnungsmietern und Versorgungsunternehmen dazu führen, dass „solch eine missliche Lage“ entstehe.

Donnerstag, 22.08.2024, 17:19 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Stadtwerke - Licht aus für 40 Mietparteien wegen säumiger Immobilienfirma
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Stadtwerke
Licht aus für 40 Mietparteien wegen säumiger Immobilienfirma
Mit der Taschenlampe durchs Treppenhaus in den Waschkeller: In elf Mehrfamilienhäusern in Rheine droht das Licht auszugehen. Die Stadtwerke machen einer säumigen Immobilienfirma Druck.
Der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (EWR) fehlt Geld, ein hoher fünfstelliger Betrag. Eigentlich ist dieser von einer Immobilienfirma zu entrichten, die vom kommunalen Versorger Allgemeinstrom und Wasser für elf Mehrparteiengebäude in der zweitgrößten Stadt des Münsterlands bezieht.

Seit 2023 allerdings, teilt die EWR auf Anfrage dieser Redaktion mit, liefen die Zahlungen nur sehr unregelmäßig und in deutlich zu geringer Höhe ein. Der Versorger sieht nach etlichen Monaten nun keine andere Möglichkeit, die Vermieterin der insgesamt 40 Wohnungen zum Begleichen der offenen Rechnungen zu bewegen. Um welche Firma es sich dabei handelt, ließ die EWR auf Nachfrage offen. Die vor Ort erscheinende Münsterländische Volkszeitung spricht von einem „Wohnimmobilieninvestor aus Köln“.

Leidtragende sind in diesem Fall die Mietparteien − ohne eigenes Verschulden. Die EWR „bedauert dies sehr“, so die von Geschäftsführer Dieter Woltring geleiteten Stadtwerke, Mutterunternehmen der Energie-Tochter. Schließlich geht es nicht um die Rechnungen der einzelnen Wohnungen, deren Mietparteien in der Regel über separate Stromverträge verfügen, bei denen offenbar keine Abschlagszahlungen offen sind.

Entsprechend dreht die EWR auch nicht den einzelnen Wohnungen den Saft ab, sondern den von der Immobilienfirma verantworteten Stromanschlüssen für die allgemeine Beleuchtung in Treppenhäusern und Fluren oder von Waschkellern. Auch Klingelschilder am Hauseingang würden dann des Nachts dunkel bleiben.

Über Aushänge hat die EWR die Mietparteien der betroffenen Häuser inzwischen informiert. Darauf ist auch davon die Rede, neben der Energie- ferner die Wasserversorgung zum 27. August „möglicherweise“ einzustellen. Ob dies technisch überhaupt möglich und damit rechtens ist, den Haushalten das lebensnotwendige Lebensmittel vorzuenthalten, ist fraglich. Der Versorger wollte dazu auf Anfrage keine Stellung beziehen.

In jedem Fall baut die EWR auf die Immobilienfirma nun Druck auf. Bis Anfang der letzten August-Woche erwarten die Stadtwerke den Eingang von Zahlungen. Der Versorger will dies als „allerletztes Mittel der Wahl“ verstanden wissen. Denn zuvor habe es über einen längeren Zeitraum einen intensiven Austausch mit der Firma gegeben. Allerdings habe dieser nicht dazu geführt, dass vereinbarte Raten- und monatliche Abschlagszahlungen verlässlich eingegangen wären.

Die EWR weist darauf hin, intensiv um eine praktikable Lösung bemüht zu sein. Damit wolle der Versorger es vermeiden, dass die Mietparteien unter der säumigen Vermieterin leiden müssen. Gleichwohl könne diese übliche Stromvertragskonstellation zwischen Immobilienvermietern, Wohnungsmietern und Versorgungsunternehmen dazu führen, dass „solch eine missliche Lage“ entstehe.

Donnerstag, 22.08.2024, 17:19 Uhr
Volker Stephan

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