Quelle: Pixabay / Jörn Heller
Das Fondsmarktstärkungsgesetz soll Investitionen in erneuerbare Energien für Bürger einfacher machen, das Kritis-Dachgesetz Infrastrukturen vor „physischen Gefahren“ besser schützen.
Zwei Gesetzesentwürfe zur Umsetzung von EU-Vorgaben, die für die Energiewirtschaft bedeutsam sind, hat die Bundesregierung am 28. November im Bundestag eingebracht. Mit dem „Fondsmarktstärkungsgesetz“ will sie laut der diesbezüglichen Begründung die Verwalter offener Fonds verpflichten, „mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente für ihre Fonds auszuwählen“.
Freitag, 29.11.2024, 15:17 Uhr
Klaus Fischer und Georg Eble
© 2024 Energie & Management GmbH