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Verbände, Unternehmen und sogar SPD-Abgeordnete fordern im Bundestag Änderungen am StromVKG. Sie führen Wettbewerbsnachteile, fossile Anreize und regionale Ungleichgewichte ins Feld.
Nach der ersten Lesung des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) am 11. Juni im Bundestag wächst die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Umweltorganisationen sehen Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen für den geplanten Ausbau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten - aber vor allem auch Abgeordnete der mitregierenden SPD.
Mit dem StromVKG will die Bundesregierung den Bau neuer Gaskraftwerke und weiterer gesicherter Leistung anreizen. Die Anlagen sollen die Stromversorgung absichern, wenn Wind- und Solarenergie nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Regelungen basieren auf einer Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission zur beihilferechtskonformen Ausgestaltung eines Versorgungssicherheitsinstruments.
Kritik kommt sogar aus der SPD-Bundestagsfraktion. Die energiepolitische Sprecherin Nina Scheer und weitere Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie halten den Entwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) für unausgewogen. Nach ihrer Einschätzung begünstigt das Gesetz vor allem neue Gaskraftwerke und könnte damit fossile Strukturen langfristig festschreiben.
Zudem warnen die Abgeordneten vor negativen Folgen für den Ausbau der Erneuerbaren. Ein geplanter Redispatch-Vorbehalt werde in Teilen der Fraktion als erhebliche Hürde für Neuprojekte bewertet. Die SPD fordert darüber hinaus, die Finanzierung des vorgesehenen Kapazitätsmarktes so auszugestalten, dass die Strompreise nicht zusätzlich belastet werden. Statt eines umfangreichen Kraftwerkszubaus sollten nach Auffassung der Fraktion stärker alternative Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeicher oder eine flexible Stromnachfrage in der Industrie genutzt werden.
Stadtwerke benachteiligt
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt zwar grundsätzlich den Ansatz neuer steuerbarer Kraftwerke. In der vorliegenden Form drohe das Gesetz jedoch den Wettbewerb einzuschränken, meint VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Er kritisiert insbesondere die Ausschreibungsbedingungen. Hohe finanzielle Sicherheiten, Vertragsstrafen und technische Anforderungen würden Stadtwerke und kleinere Unternehmen benachteiligen.
Zudem fordert der Verband eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Die fehlende Perspektive für die KWK schaffe Unsicherheit und bremse Investitionen in entsprechende Anlagen.
Der VKU warnt außerdem vor einer regional unausgewogenen Verteilung neuer Kraftwerke. Sollte sich der Ausbau wie geplant zu zwei Dritteln auf den sogenannten „netztechnischen Süden“ konzentrieren, der auch NRW umfasst, könnten Nord- und Ostdeutschland bei der Versorgungssicherheit ins Hintertreffen geraten.
Auch ostdeutsche Wirtschaftsunternehmen und Verbände verlangten statt der „Südquote“ in der vorgesehenen Form eine regionale Gleichstellung bei den geplanten Ausschreibungen, da auch hier Kohlekraftwerke vom Netz gehen und Ersatz nötig sei.
Vorhersehbar: Gasbranche ist dafür
Unterstützung erhält das Gesetz dagegen von dem Branchenverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Dessen Leiter Public Affairs, Bengt Bergt, bezeichnet den Kapazitätsmarkt als notwendigen Schritt für Versorgungssicherheit, Kohleausstieg und den weiteren Ausbau Erneuerbarer. Neue wasserstofffähige Gaskraftwerke könnten die Stromversorgung absichern und zugleich den Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung ermöglichen. Voraussetzung seien jedoch verlässliche Ausschreibungsbedingungen, ein planbarer Wasserstoffhochlauf und eine passende Infrastruktur.
Deutliche Kritik kommt dagegen vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). Der Verband sieht Speichertechnologien im Gesetzentwurf strukturell benachteiligt. Zwar würden Energiespeicher formal berücksichtigt, die konkreten Ausschreibungsbedingungen bevorzugten jedoch konventionelle Kraftwerke. Nach Einschätzung des BVES könnten dadurch kostengünstige Flexibilitätsoptionen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Geschäftsführer Urban Windelen fordert daher technologieoffene Ausschreibungen, die den tatsächlichen Beitrag verschiedener Technologien zur Versorgungssicherheit berücksichtigen.
Kraftwerksausschreibungen von September an
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt den Gesetzentwurf grundsätzlich ab. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner bezeichnet die Pläne als Förderung fossiler Geschäftsmodelle zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Organisation sieht zudem europarechtliche Risiken und warnt vor einer langfristigen Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Die parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf dauern jedoch an. Vor der für September vorgesehenen ersten Ausschreibungsrunde für neue Kraftwerkskapazitäten erwarten mehrere Fraktionen sowie zahlreiche Verbände noch substanzielle Änderungen am Gesetz.
Freitag, 12.06.2026, 14:55 Uhr
Susanne Harmsen
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