Quelle: Fotolia / bluedesign
Der CBAM verteuert nun den Import energieintensiv hergestellter Waren in die EU, wenn in den Exportländern kein ähnlicher CO2-Handel herrscht. Doch schon mit den Daten gibt es Probleme.
Seit dem dritten Quartal 2024 müssen Unternehmen, die dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus der Europäischen Union (CBAM) unterliegen, Echtzeitdaten ihrer Nicht-EU-Lieferanten angeben. Und vom 1. Januar 2026 an müssen Importeure von Strom, Aluminium, Eisen und Stahl, Düngemittel, Wasserstoff und Zement CBAM-Zertifikate erwerben, wenn in den He
Montag, 3.02.2025, 15:28 Uhr
Mark Krieger und Georg Eble
© 2025 Energie & Management GmbH