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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte die Genehmigung für das Flüssigerdgasterminal in Lubmin als rechtmäßig ein. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scheiterte mit ihrer Klage.
Die LNG-Terminals an der Ost- und Nordsee zum Import von verflüssigtem Erdgas seien klimaschädlich, meint die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Ihre Klage gegen eine Anlage in Lubmin wurde am 14.
November vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber zurückgewiesen, mit Verweis auf die Gasmangellage in Deutschland im Jahr 2022. Die Anlage habe einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können. „Die Genehmigung sei auch vollständig und verstoße nicht gegen Naturschutzrecht“, begründete das Gericht.
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) kommentierte: „Das Urteil zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt.“ Bereits im Verwaltungsverfahren habe das
Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern die Belange und Interessen der Umweltverbände sowie die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt.
Betreiber Regas sieht sich bestätigtDie Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von flüssigem Erdgas ist befristet bis Ende 2031 genehmigt. Sie besteht aus dem Spezialschiff „Neptune“, das
über mehrere Transportschiffe mit LNG beliefert wurde. Inzwischen liegt das Schiff vor Mukran auf der Insel Rügen. Dort ist es Teil des Flüssigerdgas-Terminals „Deutsche Ostsee“. Die Genehmigung für Lubmin bleibt vorerst weiter gültig.
Der Betreiber, die Deutsche Regas, begrüßte, dass das Bundesverwaltungsgericht erstmals über die Betriebsgenehmigung eines LNG-Terminals in Deutschland geurteilt habe. „Diese Entscheidung unterstreicht die rechtskonforme Prüfung der umfangreichen und fundierten Antragsunterlagen der Deutschen Regas durch das Amt für Landwirtschaft und Umwelt“, sagte der geschäftsführende Gesellschafter Ingo Wagner.
Die Deutsche Umwelthilfe hat auch Widerspruch gegen die Genehmigung in Mukran eingelegt und bereitet sich auf eine mögliche Klage vor, erinnerte Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. Sollten die Einwände gegen Mukran erfolgreich sein, könnte Lubmin wieder ins Spiel kommen.
Deswegen hatte der Umweltverband an der Klage gegen den Betrieb dort festgehalten, obwohl er derzeit ruht. „Es wurde nie ausreichend geprüft, welche Folgen der Anlieferverkehr von LNG-Shuttle-Schiffen auf Umwelt und Natur hat. Die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen, die wir mit einer Messung nachweisen konnten, wurden gar nicht berücksichtigt“, kritisierte der DUH-Vertreter.
Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Ost- und Nordsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängig von russischen Gaslieferungen zu werden. Neben Mukran gibt es auch noch schwimmende Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Zwei weitere an Land installierte sollen demnächst in Stade und Wilhelmshaven (Niedersachsen) in Betrieb gehen.
Freitag, 15.11.2024, 12:13 Uhr
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