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Vor dem Start des EU-Emissionshandels am 1. Januar 2005 hatte Heidelberg Cement gegen das zugrundeliegende Gesetz geklagt, kam ihm aber dann doch nicht aus.
Der Zementhersteller wollte klären lassen, ob das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) verfassungskonform ist. Zudem wollte das Unternehmen im Herbst 2004 noch erreichen, dass seine Leimener Produktionsstätte von der Pflicht zum Nachweis von Emissionsberechtigungen freigestellt wird. E&M-Redakteur Fritz Wilhelm berichtete vor 20 Jahren von den hitzigen Debatten
Freitag, 27.09.2024, 17:49 Uhr
Fritz Wilhelm
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