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Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt ihr Ermittlungsverfahren ein. Sie erteilt dem Verband der Pelletshersteller aber eine Reihe von Auflagen zur Sicherung rechtskonformen Verhaltens.
Laut Erkenntnis der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) haben die österreichischen Pelletserzeuger und ihr Verband Propellets Austria das Kartellrecht nicht verletzt. Das ist das Ergebnis eines seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Ermittlungsverfahrens, teilte die Behörde mit. Einer Aussendung zufolge hat sich „der Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen im Ergebnis nicht gerichts
Donnerstag, 16.11.2023, 16:01 Uhr
Klaus Fischer
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