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Energie & Management > Österreich - Kein Rechtsbruch bei der Pelletsbranche
Quelle: Shutterstock / tchara
Österreich

Kein Rechtsbruch bei der Pelletsbranche

Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt ihr Ermittlungsverfahren ein. Sie erteilt dem Verband der Pelletshersteller aber eine Reihe von Auflagen zur Sicherung rechtskonformen Verhaltens.
Laut Erkenntnis der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) haben die österreichischen Pelletserzeuger und ihr Verband Propellets Austria das Kartellrecht nicht verletzt. Das ist das Ergebnis eines seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Ermittlungsverfahrens, teilte die Behörde mit. Einer Aussendung zufolge hat sich „der Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen im Ergebnis nicht gerichtsfest erhärtet. Eine damit verbundene (Preis-)Koordinierung, etwa durch den Verband selbst oder die Unternehmen untereinander, konnte nicht festgestellt werden. Ebenso wurde der Verdacht auf kartellrechtswidrigen Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen nicht erhärtet.“ Die Behörde stellte ihr Ermittlungsverfahren daher ein.

Sie erteilte dem Verband allerdings eine Reihe von Auflagen. Unter anderem muss dieser bei seinen Mitgliedern „ein hohes Bewusstsein für kartellrechtliche Belange“ schaffen. Zu diesem Zweck hat er seine nächste Generalversammlung unter „Begleitung durch Kartellrechtsexperten“ abzuhalten, seine Mitglieder einer Kartellrechtsschulung zu unterziehen, die „Bedeutung der Einhaltung des Kartellrechts bei Verbandssitzungen zumindest einmal jährlich bis zum Jahr 2026“ zu unterstreichen, einen Compliance-Leitfaden auszuarbeiten und einen Compliance-Beauftragten zu ernennen. Dies ist in einer sechsseitigen Selbstverpflichtungserklärung festgehalten. Und die BWB stellte klar, sie könne bei neuen Verdachtsmomenten jederzeit ein weiteres Ermittlungsverfahren einleiten. Jedenfalls werde sie „den Markt für Pellets weiterhin monitoren.“

Branche zeigt sich erleichtert

Der Präsident von Propellets Austria, Christian Rakos, zeigte sich in einer Aussendung erleichtert: „Wir sind froh, dass die Vorwürfe nun vom Tisch sind. Die Einstellung des Verfahrens durch die BWB ist eine wichtige Klärung. Diese bestätigt das Vertrauen, das über 200.000 Haushalte in den umweltfreundlichen heimischen Brennstoff Holzpellets setzen.“ Die Vorgaben aus der Selbstverpflichtungserklärung, „um die Wahrung des Wettbewerbsrechts dauerhaft und sicher zu gewährleisten, setzen wir gerne um.“

Die Behörde hatte nach 94 Beschwerden im Verlauf des vergangenen Jahres am 18. Oktober 2022 eine Hausdurchsuchung bei Propellets sowie bei Unternehmen in Wien, Kärnten und Tirol durchgeführt. Im Verlauf ihrer Ermittlungen stellte sie Daten im Umfang von mehreren Terabyte sicher, überprüfte etwa 11.000 Datensätze, wertete die Datenkopien von neun Mobiltelefonen aus und vernahm eine Reihe von Personen. Auch die Arbeiterkammer stellte der BWB Daten zur Verfügung und übergab ihr „anonymisierte Kundenbeschwerden.“ Im September dieses Jahres schloss die BWB ihre Untersuchung ab. Hauptsächlich ging es dabei um den Verdacht von „Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern, teilweise unter Beteiligung und Koordinierung durch den Interessensverband und die künstliche Verknappung des Angebotes durch koordiniertes Zurückhalten von Waren (Lagerhortung).“

Nicht alles geklärt

Aufgekommen waren diese Verdachtsmomente nach massiven Preissteigerungen für Pellets. In den Monaten Juli bis Dezember 2022 war im Vergleich mit Juli bis Dezember 2021 ein durchschnittlicher Preisanstieg um 142 Prozent zu verzeichnen. Bereits im Mai 2022 waren die Pelletspreise um 54 Prozent höher gewesen als im Vergleichsmonat 2021, im Juni um 66 Prozent. Allerdings entwickelten sich die Preise in Österreich ähnlich wie jene in Deutschland und der Schweiz und waren zumeist niedriger als dort. Ferner waren die Kunden bereits vor der russischen Invasion in der Ukraine verunsichert. Dies veranlasste sie der BWB zufolge dazu, „ihre Bestellungen früher aufzugeben und auch tendenziell größere Bestellungen als gewöhnlich zu tätigen. Eine weitere Auswirkung der Ukrainekrise und die damit verbundenen Verwerfungen auf den Energie- und insbesondere Strommärkten hatte zur Folge, dass Pellets, die eigentlich für den privaten Haushaltsgebrauch gedacht waren, auch in Großkraftwerken in den Niederlanden, Dänemark, Schweden, England und Belgien eingesetzt wurden.“

Auf diese Entwicklungen hatte Propellets immer wieder hingewiesen. Laut der BWB lassen sich allein damit die Preissteigerungen aber nicht erklären. Österreich sei ein Netto-Exporteur von Pellets. Der Ausfall der aus Russland und der Ukraine importierten Mengen sei wegen deren vernachlässigbarem Ausmaß irrelevant. Auch die Entwicklung der Preise für Sägespäne und Energie rechtfertigt laut der BWB die Preisentwicklungen sowie die „Bekanntgabe des Preises erst bei Lieferung“ nicht.

Donnerstag, 16.11.2023, 16:01 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Kein Rechtsbruch bei der Pelletsbranche
Quelle: Shutterstock / tchara
Österreich
Kein Rechtsbruch bei der Pelletsbranche
Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt ihr Ermittlungsverfahren ein. Sie erteilt dem Verband der Pelletshersteller aber eine Reihe von Auflagen zur Sicherung rechtskonformen Verhaltens.
Laut Erkenntnis der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) haben die österreichischen Pelletserzeuger und ihr Verband Propellets Austria das Kartellrecht nicht verletzt. Das ist das Ergebnis eines seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Ermittlungsverfahrens, teilte die Behörde mit. Einer Aussendung zufolge hat sich „der Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen im Ergebnis nicht gerichtsfest erhärtet. Eine damit verbundene (Preis-)Koordinierung, etwa durch den Verband selbst oder die Unternehmen untereinander, konnte nicht festgestellt werden. Ebenso wurde der Verdacht auf kartellrechtswidrigen Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen nicht erhärtet.“ Die Behörde stellte ihr Ermittlungsverfahren daher ein.

Sie erteilte dem Verband allerdings eine Reihe von Auflagen. Unter anderem muss dieser bei seinen Mitgliedern „ein hohes Bewusstsein für kartellrechtliche Belange“ schaffen. Zu diesem Zweck hat er seine nächste Generalversammlung unter „Begleitung durch Kartellrechtsexperten“ abzuhalten, seine Mitglieder einer Kartellrechtsschulung zu unterziehen, die „Bedeutung der Einhaltung des Kartellrechts bei Verbandssitzungen zumindest einmal jährlich bis zum Jahr 2026“ zu unterstreichen, einen Compliance-Leitfaden auszuarbeiten und einen Compliance-Beauftragten zu ernennen. Dies ist in einer sechsseitigen Selbstverpflichtungserklärung festgehalten. Und die BWB stellte klar, sie könne bei neuen Verdachtsmomenten jederzeit ein weiteres Ermittlungsverfahren einleiten. Jedenfalls werde sie „den Markt für Pellets weiterhin monitoren.“

Branche zeigt sich erleichtert

Der Präsident von Propellets Austria, Christian Rakos, zeigte sich in einer Aussendung erleichtert: „Wir sind froh, dass die Vorwürfe nun vom Tisch sind. Die Einstellung des Verfahrens durch die BWB ist eine wichtige Klärung. Diese bestätigt das Vertrauen, das über 200.000 Haushalte in den umweltfreundlichen heimischen Brennstoff Holzpellets setzen.“ Die Vorgaben aus der Selbstverpflichtungserklärung, „um die Wahrung des Wettbewerbsrechts dauerhaft und sicher zu gewährleisten, setzen wir gerne um.“

Die Behörde hatte nach 94 Beschwerden im Verlauf des vergangenen Jahres am 18. Oktober 2022 eine Hausdurchsuchung bei Propellets sowie bei Unternehmen in Wien, Kärnten und Tirol durchgeführt. Im Verlauf ihrer Ermittlungen stellte sie Daten im Umfang von mehreren Terabyte sicher, überprüfte etwa 11.000 Datensätze, wertete die Datenkopien von neun Mobiltelefonen aus und vernahm eine Reihe von Personen. Auch die Arbeiterkammer stellte der BWB Daten zur Verfügung und übergab ihr „anonymisierte Kundenbeschwerden.“ Im September dieses Jahres schloss die BWB ihre Untersuchung ab. Hauptsächlich ging es dabei um den Verdacht von „Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern, teilweise unter Beteiligung und Koordinierung durch den Interessensverband und die künstliche Verknappung des Angebotes durch koordiniertes Zurückhalten von Waren (Lagerhortung).“

Nicht alles geklärt

Aufgekommen waren diese Verdachtsmomente nach massiven Preissteigerungen für Pellets. In den Monaten Juli bis Dezember 2022 war im Vergleich mit Juli bis Dezember 2021 ein durchschnittlicher Preisanstieg um 142 Prozent zu verzeichnen. Bereits im Mai 2022 waren die Pelletspreise um 54 Prozent höher gewesen als im Vergleichsmonat 2021, im Juni um 66 Prozent. Allerdings entwickelten sich die Preise in Österreich ähnlich wie jene in Deutschland und der Schweiz und waren zumeist niedriger als dort. Ferner waren die Kunden bereits vor der russischen Invasion in der Ukraine verunsichert. Dies veranlasste sie der BWB zufolge dazu, „ihre Bestellungen früher aufzugeben und auch tendenziell größere Bestellungen als gewöhnlich zu tätigen. Eine weitere Auswirkung der Ukrainekrise und die damit verbundenen Verwerfungen auf den Energie- und insbesondere Strommärkten hatte zur Folge, dass Pellets, die eigentlich für den privaten Haushaltsgebrauch gedacht waren, auch in Großkraftwerken in den Niederlanden, Dänemark, Schweden, England und Belgien eingesetzt wurden.“

Auf diese Entwicklungen hatte Propellets immer wieder hingewiesen. Laut der BWB lassen sich allein damit die Preissteigerungen aber nicht erklären. Österreich sei ein Netto-Exporteur von Pellets. Der Ausfall der aus Russland und der Ukraine importierten Mengen sei wegen deren vernachlässigbarem Ausmaß irrelevant. Auch die Entwicklung der Preise für Sägespäne und Energie rechtfertigt laut der BWB die Preisentwicklungen sowie die „Bekanntgabe des Preises erst bei Lieferung“ nicht.

Donnerstag, 16.11.2023, 16:01 Uhr
Klaus Fischer

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