Der oberste Wettbewerbshüter: Andreas Mundt. Quelle: Bundeskartellamt / Bernd Lammel
Den Rückblick auf 2024 hat der Chef des Bundeskartellamts mit einer Ansage an die Stromversorger verknüpft. Deren Preisbildung bei Dunkelflauten werde die Behörde verstärkt prüfen.
Zeiten ohne Stromproduktion aus Wind- und Sonnenkraftwerken haben die Energiepreise zuletzt in die Höhe schnellen lassen. Die Dunkelflaute genannte Phase ohne nennenswerte Elektrizität aus Erneuerbaren treibt nicht nur Stromverbrauchende um, sondern auch die Wettbewerbshüter. Das Bundeskartellamt sieht hier für sich Handlungsbedarf.„Ganz aktuell beschäftigen uns auch die extremen Aus
Donnerstag, 2.01.2025, 14:19 Uhr
Volker Stephan
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