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Betreiber von fast immer denselben alten Gasblöcken erhalten künftig noch mehr Geld dafür, dass sie sie startklar halten. Das Geld auf Kosten der Stromkunden ist leicht verdient.
24
Prozent mehr Leistung, 47
Prozent höhere Kosten: Seit Oktober 2020 soll außerhalb Strommarktes eine „Kapazitätsreserve“ in Höhe von 2.000
MW gebildet werden, als letzte Feuerwehr für die sichere Stromversorgung.
Abgerufen wurde sie noch nie, fürs Vorhalten greift der Bund immer tiefer in die Tasche: 144
Millionen Euro zahlte er für die Bereitstellungsperiode 2020 bis 2022 an Betreiber alter Gasblöcke, damit sie diese mit zusammen 1.056 MW für Notfälle bereithielten. Gut 262
Millionen Euro gibt er im kommenden „Erbringungszeitraum“ von diesem Oktober bis September 2028 aus. Das geht aus einer
Aufstellung der Übertragungsnetzbetreiber hervor.
Für elf Blöcke vergab der Regulierer einen Zuschlag. Es sind fast immer dieselben von denselben Betreibern: RWE, Leag und Statkraft. Jedesmal sind die 2.000
MW bei Weitem unterzeichnet, daher müssen alle Bieter bezuschlagt werden, auch wenn sie den Höchstpreis von 100.000
Euro/MW/Jahr verlangen. Und den bekommen dann alle, wenn ihn nur einer bekommt.
Diesmal erhielten 1.314
MW den Zuschlag, und es gibt einen Neuling: Westfalen Weser Energieerzeugung mit 100
MW. Alle Betreiber bekommen 100.000
Euro/MW/Jahr. Das war für den Erbringungszeitraum 2024 bis 2026 schon so. Dabei hatte damals das niedrigste Gebot bei 19.000
Euro/MW/Jahr gelegen.
„In der Kapazitätsreserve gilt ein Einheitspreisverfahren (pay-as cleared)“, erläutert die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion. Dass es dieses Markträumungsprinzip sonst nur in der Strom-Day-ahead-Auktion gibt und nirgends im Terminmarkt, ist für den Energieregulierer offenbar kein Problem.
Und die Öffentlichkeit soll jetzt auch von den zugeflogenen Gewinnen der Kraftwerksbetreiber weniger mitbekommen als 2024: Die Behörde rückte den niedrigsten Gebotswert und den gewichteten Schnitt auch auf Nachfrage nicht mehr heraus.
Gegenüber 2022 um mehr als die Hälfte teurerDas Geld soll eigentlich nur Kosten für Personal, Brennstoff oder Instandhaltung der Gasblöcke decken - plus Marge. Doch die Zuschläge pro MW erhöhten sich binnen vier Jahren um 59
Prozent. Der kraftwerksunabhängige Bundesverband Neue Energie (BNE) moniert auf Anfrage: „Im Erbringungszeitraum 2022 bis 2024 betrug der maximale Zuschlagswert nur 62.900
Euro/MW. Seitdem werden mitunter die gleichen Kraftwerke mit 100.000
Euro je MW bezuschlagt.“
Ganz dagegen will aber selbst der kraftwerksunabhängige BNE nicht sein: Die Kapazitätsreserve soll greifen, „wenn Angebot und Nachfrage am Strommarkt nicht zueinander finden. Das ist bisher noch nicht passiert, es bleibt aber eine wichtige Rückversicherung.“
.Kraftwerks-Ausschreibungen: bis zu 173.000 Euro/MWFür den BNE müsste sich der Bund einmal für eines der Netze mit doppeltem Boden für das Stromsystem entscheiden, wenn man an das Kraftwerksausschreibungsgesetz StromVKG denkt: „Wenn es eine Kapazitätsreserve und eine Absicherungspflicht gibt, bräuchte es grundsätzlich auch kein StromVKG und keinen Kapazitätsmarkt, der die Förderung von dutzenden Gigawatt Gaskraftwerken umfasst.“ Weitere Versorgungssicherheits-Segmente sind nach Recherchen dieser Redaktion die von den ÜNB organisierten Regelenergiemärkte sowie die „Netzreserve“ und die „netztechnischen Betriebsmittel“.
Für das StromVKG sieht der Gesetzgeber eine Grenze von 173.000 Euro/MW und Jahr vor. „Ein Erreichen der Preisgrenze ist zu befürchten“, schreibt der BNE. Und dann bekommen sie auch da alle Bieter. „Das Markträumungs- beziehungswiese Einheitspreisverfahren (Pay-as-Clear) wurde als weit verbreiteter Standard bewusst anstelle eines Gebotspreisverfahrens (Pay-as-Bid) gewählt, damit Bieter ihre Gebote auf Basis ihrer tatsächlichen Kosten ohne strategisches Bieten abgeben können“, teilt das Wirtschaftsministerium (BMWE) mit. „Dies stärkt die Anreize zur Kostentransparenz und die Effizienz des Verfahrens.“
In Luft aufgelöst haben sich derweil die Vorbehalte der EU-Kommission gegen die Kapazitätsreserve. „Wir haben keine spezifischen Anmerkungen“, so eine Sprecherin. Noch im August 2025 hatte Brüssel auf einem neuen beihilferechtlichen Antrag bestanden, dadurch verschob sich ein Gebotstermin. Der Bund will dann im November 2025 die Kapazitätsreserveverordnung EU-konform verlängert haben.
Und zwar bewusst ohne die EU. „Im Lichte der Rechtsprechung, wonach vergleichbare Finanzierungsmechanismen für Instrumente der Versorgungssicherheit nicht als staatliche Beihilfe einzustufen sind, war für die Verlängerung keine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich“, erklärt ein BMWE-Sprecher. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichts von 2024 über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Freitag, 12.06.2026, 15:50 Uhr
Manfred Fischer und Georg Eble
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