
Bild: Fotolia.com, sasel77
WÄRME:
Jetzt Zuschüsse auch für Ü30-Kessel möglich
Auch wenn die gesetzliche Austauschfrist von 30 Jahren für den Heizungstausch überschritten ist, gibt es jetzt Fördermittel für eine neue Heizung.
Heizkessel müssen laut Gebäudeenergiegesetz nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Wenn Hauseigentümer diese Frist bislang
überschritten, blieben ihnen beim Einbau einer neuen Heizung Bundesfördermittel verwehrt. Seit diesem Jahr ist das anders:
Zuschüsse des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) sind nun auch für austauschpflichtige Ü30-Kessel
möglich.Darauf...
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Montag, 15.03.2021, 11:33 Uhr
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