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Energie & Management > Recht - In Zinsrechnung schlecht: BDEW erzürnt über Bundesnetzagentur
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Recht

In Zinsrechnung schlecht: BDEW erzürnt über Bundesnetzagentur

Drohender Zinsrutsch beim eingesetzten Eigenkapital von Strom- und Gasnetzbetreibern: Branchenvertreter sind erzürnt und werfen der Bundesnetzagentur handwerkliche Fehler vor.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt die Bundesnetzagentur davor, die Zinsen für eingesetztes Kapital von Strom- und Gasnetzbetreibern wie geplant herabzusetzen. Den Satz bei der im Herbst anstehenden Festsetzung der Eigenkapitalkosten (EK) für die 4. Regulierungsperiode um ein Drittel von 5,64 % auf 3,74 % nach Steuern zu senken, schrecke Investoren für den Ausbau der Strom- und Gasnetze ab und gefährde so in den entscheidenden Jahren bis Ende der laufenden Dekade die Energiewende.

"Moderne Netze sind nicht zum Selbstkostenpreis zu haben", mahnt Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW. Bei der angekündigten Vergütung von Netzinvestitionen "wäre Deutschland so Schlusslicht in Europa". Was Andreae und ihren Kolleginnen und Kollegen die Zornesröte ins Gesicht treibt, sind „sachliche und fachliche Mängel“ in den Gutachten, auf denen die Regulierungsbehörde ihre Berechnungen aufbaut. In einer Stellungnahme hat der Verband die Kritikpunkte aufgelistet.

"Offensichtliche fachliche Mängel in den Gutachten"

Als sachlich falsch brandmarkt der BDEW den Verweis der Agentur auf die Niedrigzinsphase. Sie sei schon bei der vorigen Festlegung 2016 gegeben gewesen und tauge daher nicht als Argument. Eine Analogie zu niedrigen Sparzinsen herzustellen verbiete sich. Eine Marktrisikoprämie sinke im Gegenteil in Niedrigzinsphasen nicht, sondern steige.

Zu den „offensichtlichen fachlichen Mängeln“ im Festlegungsentwurf und den herangezogenen Gutachten der Agentur zählt der BDEW, dass für die Kapitalmarktanalysen nicht mehrere Analyseansätze herangezogen worden seien. Damit spiele eine bei Investoren maßgebliche Marktrisikoprämie, die disruptive Ereignisse wie die Finanzkrise 2008 miteinbeziehen, keine Rolle.

Weitere Kritikpunkte sind die von der Bundesnetzagentur und ihren Gutachtern verwendeten Datensätze, worauf die Branche frühzeitig hingewiesen habe. Sie stünden auch im Widerspruch zu den Anforderungen des Bundeskartellamts. Bei der Berechnung der Zinssätze folge die Bundesnetzagentur ferner einem Rechenmodell, das „neue, noch deutlichere Erkenntnisse“ als fehlerhaft ausweisen. Der „risikolose Basiszinssatz“ habe in der Berechnung zwei „stark divergierende Werte“, was spätestens 2021 nicht mehr sachgerecht sei.

Festlegung der Zinssätze könnte sogar rechtswidrig sein

Angesichts dieser Mängel ist es dem BDEW unverständlich, dass die Bundesnetzagentur und ihre Gutachter auf eine belastbare Überprüfung der Plausibilität der Festlegung verzichten. Dabei beinhalteten die Gutachten selbst Hinweise darauf, dass die Ergebnisse wenig plausibel seien beziehungsweise den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Das „wird ignoriert“, so der BDEW in seiner Stellungnahme.

Letztlich fehle es auch an einer hinreichenden Einordnung der Ergebnisse, etwa einem Abgleich mit den Werten im Vorfeld der 3. Regulierungsperiode, mit der Entwicklung des Kapitalmarkts und mit der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Energiepolitik.

Aufgrund dieser Bewertung bezweifelt der BDEW sogar, dass die Festlegung rechtssicher sei. Die Bundesnetzagentur sei verpflichtet, die Grundlagen zur Ermittlung der Eigenkapitalkosten-Zinssätze für jede Regulierungsperiode neu zu bewerten und alle Informationen zu berücksichtigen. Der BDEW kritisiert über die geplanten Zinssätze mithin als „rechtswidrige Ermessensentscheidung“. Abschließend fordert der Branchenverband die Bundesnetzagentur auf, die Mängel zu heilen und damit im Herbst auch zu „angemessenen, international wettbewerbsfähigen EK-Zinssätzen“ zu kommen.

Seine "Stellungnahme zur BNetzA-Ankündigung der Festlegungen von Eigenkapitalzinssätzen nach § 7 Abs. 6 Strom-/Gasnetzentgeltverordnungen" hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft im Internet bereitgestellt.

Donnerstag, 26.08.2021, 17:17 Uhr
Volker Stephan
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In Zinsrechnung schlecht: BDEW erzürnt über Bundesnetzagentur
Drohender Zinsrutsch beim eingesetzten Eigenkapital von Strom- und Gasnetzbetreibern: Branchenvertreter sind erzürnt und werfen der Bundesnetzagentur handwerkliche Fehler vor.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt die Bundesnetzagentur davor, die Zinsen für eingesetztes Kapital von Strom- und Gasnetzbetreibern wie geplant herabzusetzen. Den Satz bei der im Herbst anstehenden Festsetzung der Eigenkapitalkosten (EK) für die 4. Regulierungsperiode um ein Drittel von 5,64 % auf 3,74 % nach Steuern zu senken, schrecke Investoren für den Ausbau der Strom- und Gasnetze ab und gefährde so in den entscheidenden Jahren bis Ende der laufenden Dekade die Energiewende.

"Moderne Netze sind nicht zum Selbstkostenpreis zu haben", mahnt Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW. Bei der angekündigten Vergütung von Netzinvestitionen "wäre Deutschland so Schlusslicht in Europa". Was Andreae und ihren Kolleginnen und Kollegen die Zornesröte ins Gesicht treibt, sind „sachliche und fachliche Mängel“ in den Gutachten, auf denen die Regulierungsbehörde ihre Berechnungen aufbaut. In einer Stellungnahme hat der Verband die Kritikpunkte aufgelistet.

"Offensichtliche fachliche Mängel in den Gutachten"

Als sachlich falsch brandmarkt der BDEW den Verweis der Agentur auf die Niedrigzinsphase. Sie sei schon bei der vorigen Festlegung 2016 gegeben gewesen und tauge daher nicht als Argument. Eine Analogie zu niedrigen Sparzinsen herzustellen verbiete sich. Eine Marktrisikoprämie sinke im Gegenteil in Niedrigzinsphasen nicht, sondern steige.

Zu den „offensichtlichen fachlichen Mängeln“ im Festlegungsentwurf und den herangezogenen Gutachten der Agentur zählt der BDEW, dass für die Kapitalmarktanalysen nicht mehrere Analyseansätze herangezogen worden seien. Damit spiele eine bei Investoren maßgebliche Marktrisikoprämie, die disruptive Ereignisse wie die Finanzkrise 2008 miteinbeziehen, keine Rolle.

Weitere Kritikpunkte sind die von der Bundesnetzagentur und ihren Gutachtern verwendeten Datensätze, worauf die Branche frühzeitig hingewiesen habe. Sie stünden auch im Widerspruch zu den Anforderungen des Bundeskartellamts. Bei der Berechnung der Zinssätze folge die Bundesnetzagentur ferner einem Rechenmodell, das „neue, noch deutlichere Erkenntnisse“ als fehlerhaft ausweisen. Der „risikolose Basiszinssatz“ habe in der Berechnung zwei „stark divergierende Werte“, was spätestens 2021 nicht mehr sachgerecht sei.

Festlegung der Zinssätze könnte sogar rechtswidrig sein

Angesichts dieser Mängel ist es dem BDEW unverständlich, dass die Bundesnetzagentur und ihre Gutachter auf eine belastbare Überprüfung der Plausibilität der Festlegung verzichten. Dabei beinhalteten die Gutachten selbst Hinweise darauf, dass die Ergebnisse wenig plausibel seien beziehungsweise den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Das „wird ignoriert“, so der BDEW in seiner Stellungnahme.

Letztlich fehle es auch an einer hinreichenden Einordnung der Ergebnisse, etwa einem Abgleich mit den Werten im Vorfeld der 3. Regulierungsperiode, mit der Entwicklung des Kapitalmarkts und mit der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Energiepolitik.

Aufgrund dieser Bewertung bezweifelt der BDEW sogar, dass die Festlegung rechtssicher sei. Die Bundesnetzagentur sei verpflichtet, die Grundlagen zur Ermittlung der Eigenkapitalkosten-Zinssätze für jede Regulierungsperiode neu zu bewerten und alle Informationen zu berücksichtigen. Der BDEW kritisiert über die geplanten Zinssätze mithin als „rechtswidrige Ermessensentscheidung“. Abschließend fordert der Branchenverband die Bundesnetzagentur auf, die Mängel zu heilen und damit im Herbst auch zu „angemessenen, international wettbewerbsfähigen EK-Zinssätzen“ zu kommen.

Seine "Stellungnahme zur BNetzA-Ankündigung der Festlegungen von Eigenkapitalzinssätzen nach § 7 Abs. 6 Strom-/Gasnetzentgeltverordnungen" hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft im Internet bereitgestellt.

Donnerstag, 26.08.2021, 17:17 Uhr
Volker Stephan

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