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Energie & Management > Kernkraft - Hinkley-Beihilfen sind rechtens
Bild: Fotolia.com, T. Michel
Kernkraft

Hinkley-Beihilfen sind rechtens

Die Beihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point sind nach einer letztinstanzlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar.
Die EU-Kommission hatte Großbritannien 2014 erlaubt, den Bau von zwei neuen Atomreaktoren mit einer Leistung von 3.200 MW am Standort Hinkley Point durch staatliche Garantien zu unterstützen.Der Betreibergesellschaft NNB, eine Tochter der französischen EDF, wird im Rahmen eines „Contract of Difference“ zugesagt, dass sie ihren Strom für mindestens 100 Euro/MWh verkaufen kann

Dienstag, 22.09.2020, 13:48 Uhr
Tom Weingärtner
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Hinkley-Beihilfen sind rechtens
Die Beihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point sind nach einer letztinstanzlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar.
Die EU-Kommission hatte Großbritannien 2014 erlaubt, den Bau von zwei neuen Atomreaktoren mit einer Leistung von 3.200 MW am Standort Hinkley Point durch staatliche Garantien zu unterstützen.Der Betreibergesellschaft NNB, eine Tochter der französischen EDF, wird im Rahmen eines „Contract of Difference“ zugesagt, dass sie ihren Strom für mindestens 100 Euro/MWh verkaufen kann

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