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Energie & Management > Europaeische Union - Großbritannien bleibt bei Energie eng mit EU verflochten
Bild: Fotolia.com, kreatik
Europaeische Union

Großbritannien bleibt bei Energie eng mit EU verflochten

Großbritannien bleibt auch nach dem Ausscheiden aus der EU und dem Ende der Übergangsperiode weitgehend in den kontinentaleuropäischen Energiebinnenmarkt eingebunden.
Zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gibt es fünf Stromleitungen mit einer Kapazität von 5.000 MW: eine nach Frankreich mit 2.000 MW, eine nach Belgien und den Niederlanden mit je 1.000 MW sowie eine nach Irland und eine nach Nordirland mit jeweils 500 MW, wobei der Interkonnektor zwischen Irland und Nordirland nicht vom Weihnachtsabkommen erfasst wird. Über diese Leitungen wird bislang 5 bis 10 % des britischen Strombedarfs gedeckt. Im Gasbereich gibt es eine Pipeline nach Belgien und eine in die Niederlande. Darüber decken die Briten etwa 12 % ihres Bedarfs.

Nach dem Ende der Übergangszeit dürfen diese Interkonnektoren nicht mehr am sogenannten Coupling teilnehmen, einem Algorithmus-gesteuerten Verfahren, nach dem die Leitungskapazitäten im Rahmen der Day-Ahead-Auktion zugeteilt werden. Der Stromhandel zwischen Großbritannien und dem Kontinent wird dadurch technisch nicht beeinträchtigt, aber teurer. Beide Seiten haben vereinbart, ein alternatives Coupling-Model für die Interkonnektoren einzuführen.

Im Handel mit Strom und Gas sollen dabei die gleichen Grundsätze gelten wie innerhalb des Energiebinnenmarktes: Nicht-Diskriminierung, Trennung von Erzeugung und Transport (Unbundling) und gleichberechtigter Zugang zu den Leitungsnetzen (Third Party Access). Die Betreiber der Leitungsnetze dürfen Anbieter aus dem jeweils anderen Wirtschaftsraum nicht schlechter behandeln als die eigenen.

Transparenz-Pflichten sollen dafür sorgen, dass beide Seiten gleichberechtigt an Auktionen teilnehmen können. Exporte von Strom und Gas dürfen nicht durch die Einführung von Exportmonopolen, Preisregulierung oder Lizenzierungspflichten beschränkt werden.

Gemeinsame Ziele wie Klimaschutz fördern

Versorgungssicherheit soll im Energiehandel über den Ärmelkanal ebenso ein wichtiger Grundsatz bleiben wie die Subventionskontrolle. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Seiten gemeinsame Ziele wie den Klimaschutz fördern dürfen, dabei aber keine einseitigen Wettbewerbsvorteile erlangen. Deswegen unterliegt die Energiewirtschaft in der EU und dem UK auch den Regeln des Abkommens über den Umweltschutz und die soziale Sicherung.

Beide Seiten sind sich einig, dass der Strom- und Gashandel möglichst wenig behindert und fair abgewickelt werden soll. Ziel sei es, heißt es in Brüssel, Investitionen im jeweils anderen Wirtschaftsraum auch in Zukunft sicher und attraktiv zu machen.

Das gilt insbesondere für den Ausbau der erneuerbaren Energien vor der Nordseeküste. Dafür hat die EU eine gemeinsame Plattform der EU-Anrainer-Staaten entwickelt, an der sich auch Norwegen beteiligt. Sie soll sicherstellen, dass die Planung von Windparks und der Aufbau der dazugehörigen Infrastruktur zwischen den Anrainern abgestimmt wird. Das Weihnachtsabkommen sieht vor, unter welchen Bedingungen die Briten daran auch in Zukunft beteiligt werden.

Grundsätzlich nehmen die Briten nicht mehr an der Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden teil und sie müssen die Organisationen der Übertragungsnetzbetreiber Entso-E und Entso-G verlassen. Diese Zusammenarbeit soll aber durch ein neues Rahmenabkommen wieder hergestellt werden.

Kein Zurückfallen hinter die jüngsten Ziele

Die Briten machen in Zukunft zwar ihre eigene Klimapolitik. Beide Seiten dürfen aber nicht hinter die Ziele zurückfallen, die sie sich bis Ende letzten Jahres gesetzt haben, beispielsweise die Verpflichtung, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Für 2030 dürfen die Briten nicht hinter ihren nationalen Energie- und Klimaplan zurückfallen, den sie noch als Mitgliedsstaat mit Brüssel vereinbart hatten.

Zwar nehmen die britischen Kraftwerke und Industrieanlagen nicht mehr am europäischen Emissionshandel teil. Die Regierung hat sich aber verpflichtet, mit Wirkung vom 1. Januar 2021 einen eigenen Emissionshandel einzuführen, der außer den genannten Branchen auch die Luftfahrt und die Erzeugung von Heizwärme erfassen soll. Beide Parteien haben die Absicht, das britische und das kontinentaleuropäische ETS mittelfristig wieder zu verbinden und auf weitere Sektoren auszuweiten. Darüber soll in absehbarer Zeit verhandelt und ein eigenes Abkommen vereinbart werden.


 

Montag, 4.01.2021, 09:05 Uhr
Tom Weingärtner
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Europaeische Union
Großbritannien bleibt bei Energie eng mit EU verflochten
Großbritannien bleibt auch nach dem Ausscheiden aus der EU und dem Ende der Übergangsperiode weitgehend in den kontinentaleuropäischen Energiebinnenmarkt eingebunden.
Zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gibt es fünf Stromleitungen mit einer Kapazität von 5.000 MW: eine nach Frankreich mit 2.000 MW, eine nach Belgien und den Niederlanden mit je 1.000 MW sowie eine nach Irland und eine nach Nordirland mit jeweils 500 MW, wobei der Interkonnektor zwischen Irland und Nordirland nicht vom Weihnachtsabkommen erfasst wird. Über diese Leitungen wird bislang 5 bis 10 % des britischen Strombedarfs gedeckt. Im Gasbereich gibt es eine Pipeline nach Belgien und eine in die Niederlande. Darüber decken die Briten etwa 12 % ihres Bedarfs.

Nach dem Ende der Übergangszeit dürfen diese Interkonnektoren nicht mehr am sogenannten Coupling teilnehmen, einem Algorithmus-gesteuerten Verfahren, nach dem die Leitungskapazitäten im Rahmen der Day-Ahead-Auktion zugeteilt werden. Der Stromhandel zwischen Großbritannien und dem Kontinent wird dadurch technisch nicht beeinträchtigt, aber teurer. Beide Seiten haben vereinbart, ein alternatives Coupling-Model für die Interkonnektoren einzuführen.

Im Handel mit Strom und Gas sollen dabei die gleichen Grundsätze gelten wie innerhalb des Energiebinnenmarktes: Nicht-Diskriminierung, Trennung von Erzeugung und Transport (Unbundling) und gleichberechtigter Zugang zu den Leitungsnetzen (Third Party Access). Die Betreiber der Leitungsnetze dürfen Anbieter aus dem jeweils anderen Wirtschaftsraum nicht schlechter behandeln als die eigenen.

Transparenz-Pflichten sollen dafür sorgen, dass beide Seiten gleichberechtigt an Auktionen teilnehmen können. Exporte von Strom und Gas dürfen nicht durch die Einführung von Exportmonopolen, Preisregulierung oder Lizenzierungspflichten beschränkt werden.

Gemeinsame Ziele wie Klimaschutz fördern

Versorgungssicherheit soll im Energiehandel über den Ärmelkanal ebenso ein wichtiger Grundsatz bleiben wie die Subventionskontrolle. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Seiten gemeinsame Ziele wie den Klimaschutz fördern dürfen, dabei aber keine einseitigen Wettbewerbsvorteile erlangen. Deswegen unterliegt die Energiewirtschaft in der EU und dem UK auch den Regeln des Abkommens über den Umweltschutz und die soziale Sicherung.

Beide Seiten sind sich einig, dass der Strom- und Gashandel möglichst wenig behindert und fair abgewickelt werden soll. Ziel sei es, heißt es in Brüssel, Investitionen im jeweils anderen Wirtschaftsraum auch in Zukunft sicher und attraktiv zu machen.

Das gilt insbesondere für den Ausbau der erneuerbaren Energien vor der Nordseeküste. Dafür hat die EU eine gemeinsame Plattform der EU-Anrainer-Staaten entwickelt, an der sich auch Norwegen beteiligt. Sie soll sicherstellen, dass die Planung von Windparks und der Aufbau der dazugehörigen Infrastruktur zwischen den Anrainern abgestimmt wird. Das Weihnachtsabkommen sieht vor, unter welchen Bedingungen die Briten daran auch in Zukunft beteiligt werden.

Grundsätzlich nehmen die Briten nicht mehr an der Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden teil und sie müssen die Organisationen der Übertragungsnetzbetreiber Entso-E und Entso-G verlassen. Diese Zusammenarbeit soll aber durch ein neues Rahmenabkommen wieder hergestellt werden.

Kein Zurückfallen hinter die jüngsten Ziele

Die Briten machen in Zukunft zwar ihre eigene Klimapolitik. Beide Seiten dürfen aber nicht hinter die Ziele zurückfallen, die sie sich bis Ende letzten Jahres gesetzt haben, beispielsweise die Verpflichtung, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Für 2030 dürfen die Briten nicht hinter ihren nationalen Energie- und Klimaplan zurückfallen, den sie noch als Mitgliedsstaat mit Brüssel vereinbart hatten.

Zwar nehmen die britischen Kraftwerke und Industrieanlagen nicht mehr am europäischen Emissionshandel teil. Die Regierung hat sich aber verpflichtet, mit Wirkung vom 1. Januar 2021 einen eigenen Emissionshandel einzuführen, der außer den genannten Branchen auch die Luftfahrt und die Erzeugung von Heizwärme erfassen soll. Beide Parteien haben die Absicht, das britische und das kontinentaleuropäische ETS mittelfristig wieder zu verbinden und auf weitere Sektoren auszuweiten. Darüber soll in absehbarer Zeit verhandelt und ein eigenes Abkommen vereinbart werden.


 

Montag, 4.01.2021, 09:05 Uhr
Tom Weingärtner

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