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Fossile Mobilität und Motoröle gibt es selten CO2-neutral. Eine Werbung dafür sei irreführend, so das Landgericht Hamburg. Es gab einer Klage der Umwelthilfe gegen Shell statt.
Als „Paukenschlag für den Klimaschutz“ bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihr vor dem Landgericht Hamburg erstrittenes Urteil zu einer Werbekampagne von Shell Deutschland. Das Gericht erklärte es am 9. August für irreführend, eine CO2-Neutralität von fossilen Kraftstoffen und einem Motoröl zu behaupten (Az: 315 O 108/22).
Die DUH hatte bereits im Mai 2022 rechtliche Schritte gegen den Mineralölkonzern eingeleitet. Dem Verein war es sauer aufgestoßen, dass Shell mit CO2-neutralem Autofahren auf Basis seiner fossilen Kraftstoffe warb. Mit einem Aufpreis von 1,1 Cent je Liter ließe sich der Ausstoß von Treibhausgasen neutralisieren, weil Shell mit dem Geld Ausgleichsmaßnahmen unterstütze. Die Aufforderung, diese Werbung zu unterlassen, ignorierte Shell damals. Daraufhin strengte die DUH das Verfahren vor dem Landgericht an.
Die DUH stellte die Shell-Werbung mit mehreren Argumenten in Frage. Zum einen sei intransparent, wie Shell die CO2-Neutralität herstelle. Zum anderen sei der Einkauf von Emissionsgutschriften aus Waldschutzprojekten in Peru und Indonesien untauglich für die Kompensation von CO2-Ausstoß. Kohlendioxid bleibe Jahrhunderte lang in der Atmosphäre, während Waldprojekte eine teilweise sehr kurze Laufzeit hätten.
Das CO2-neutrale Autofahren und auch ein als CO2-neutral beworbenes Motoröl seien aus Sicht der DUH damit „hochgradig verbrauchertäuschend“. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kündigte an, weiter gegen Unternehmen vorzugehen, die fossile Produkte oder Dienstleistungen mit ungeeigneten Kompensationsversprechen als klimaneutral bewerben. Er forderte Industrie und Handel dazu auf, „die Umwelt- und Klimaauswirkungen ihrer Produkte ehrlich zu verringern, die tatsächlichen Werte zu veröffentlichen, so dass ein Vergleich möglich ist, und auf jegliche Form von Greenwashing zu verzichten.“
Shell Deutschland erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, die Begründung des Urteils zunächst abwarten zu wollen. Damit ist noch offen, ob das Unternehmen den Spruch akzeptiert.
Freitag, 9.08.2024, 16:57 Uhr
Volker Stephan
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