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Der Energiekonzern RWE durfte seine 2005 und 2006 geschlossenen Lieferverträge für Strom aus dem Steinkohlekraftwerk des Konkurrenten Uniper in Datteln nicht kündigen.
(dpa) Das hat nach einem entsprechenden Beschluss des Essener Landgerichts von 2018 nun auch das Oberlandesgericht Hamm bestätigt. Die 2016 von RWE ausgesprochene Kündigung sei unwirksam, entschied das OLG am Donnerstag in Hamm und wies damit die Berufung von RWE gegen das Landgerichtsurteil zurück(Az.: 2 U 56/18). Gründe wurden zunächst nicht genannt. Der Senat werde sie später vorlegen, erkl
Freitag, 15.03.2019, 09:06 Uhr
dpa
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