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RWE hat für den Braunkohletagebau im niederrheinischen Hambach kaum noch juristischen Gegenwind zu befürchten. Das OVG in Münster räumt in einem Urteil Vorbehalte weitgehend aus.
Der Abbau von Braunkohle im rheinischen Revier hält vor Gericht wohl stand. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen hat nicht nur einen Eilantrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW gegen die Rodung eines Waldstücks im Tagebau Hambach abgelehnt. Zugleich ließ der 21. Senat in Münster erkennen, den Hauptbetriebsplan als rechtmäßig einzustufen.Letzteres gilt jedo
Dienstag, 28.01.2025, 16:41 Uhr
Volker Stephan
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