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In Vorausschau auf die kommende Heizperiode hat die Bundesnetzagentur eine Gas-Krisenübung angesetzt. Darin proben beteiligte Institutionen, was im Fall eines Gasmangels geschehen muss.
Für Donnerstag, den 21. September, hat die Bundesnetzagentur eine Gas-Krisenübung angesetzt. Neben der Behörde nehmen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und mehrere Bundesländer teil. Zudem erstellt die Agentur nach eigenen Angaben derzeit aktualisierte Gasszenarien. Die ausgewählten Verantwortlichen sollen die Prozesse des Bundeslastverteilers üben, für den Fall, dass Erdgas im kommenden Winter knapp wird und rationiert werden muss. Würde in Deutschland die Notfallstufe ausgerufen werden, müsste die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler Gas zuteilen.
Der Bundeslastverteiler wird laut Energiesicherungsgesetz (EnSiG) aktiv, wenn die Bundesregierung die letzte Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Notfallstufe, ausruft. Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesregierung eine Gasmangellage feststellt. Ein Viertel der Primärenergieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland wird aktuell durch Erdgas abgedeckt. Seit dem Stopp der Pipeline-Lieferungen aus Russland vor einem Jahr im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine fällt die Hälfte der deutschen Gaslieferungen weg.
Gasversorgung voraussichtlich gedecktDurch neu errichtete Flüssigerdgas-(LNG)-Terminals konnten die Importquellen ersetzt werden und die Gasspeicher sind gefüllt. Dennoch könnte ein harter Winter eine Gasmangellage verursachen. Deutschland sei auch für Anlieger wie Tschechien und Österreich verantwortlich, falls weitere Pipeline-Lieferungen aus Russland gekürzt werden, erläuterte Christian Maaß, Abteilungsleiter im BMWK, am 5.
September auf einer BDEW-Veranstaltung in Berlin.
Als Bundeslastverteiler müsse die Bundesnetzagentur einschreiten, „falls die Gaswirtschaftsakteure die Versorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln beheben können“. Dies wurde gesetzlich geregelt. Um die hoheitliche Verteilung und Zuteilung der knappen Gasmengen zu üben, finde die Gas-Krisenübung statt. Der Notfallplan Gas basiert auf der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (SoS-Verordnung).
Der Bundeslastverteiler stelle bei Ausrufung der letzten Stufe des Notfallplans Gas die im überregionalen öffentlichen Interesse liegende Versorgung sicher, führe einen Ausgleich der elektrizitäts- und gaswirtschaftlichen Bedürfnisse und Interessen der Länder herbei oder regele den Einsatz von unterirdischen Gasspeichern und sonstigen Gasversorgungsanlagen mit überregionaler Bedeutung. So steht es im EnSig §4
Abs.
3. Dabei genieße die Versorgung der Bevölkerung und sozialer Einrichtungen sowie die Stromerzeugung Priorität.
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Organigramm des Krisenteams Erdgas (zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken) Quelle: Bundesnetzagentur |
Seit dem 23.
Juni 2022 befindet sich Deutschland in der Alarmstufe des Notfallplans Gas wegen der ausbleibenden Lieferungen aus Russland. Eine Gasmangellage im Winter 2023/24 sei unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen. Daher appelliert die Behörde an alle Gasverbraucher, weiter sparsam mit dem Brennstoff umzugehen.
Das Krisenteam Gas besteht aus Vertreterinnen und Vertreter des BMWK, der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas und der Fernleitungsnetzbetreiber. Weitere Unterstützung erhält das Krisenteam von den Bundesländern. Auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen wird die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt beobachtet.
Der 37-seitige
„Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ Notfallplan Gas
für die Bundesrepublik Deutschland“ steht auf der Internetseite des BMWK zum
Download bereit.
Mittwoch, 6.09.2023, 14:11 Uhr
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