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Energie & Management > Recht - Garzweiler-Paragraf soll rechtswidrig sein
Quelle: sergign / Shutterstock
Recht

Garzweiler-Paragraf soll rechtswidrig sein

Ein Gutachten im Auftrag der Umweltorganisation Klimaallianz sieht den Paragrafen zum Braunkohletagebau Garzweiler II im Kohleausstiegsgesetz als grundrechtswidrig an.
Die Klimaallianz hat ein Rechtsgutachten zum Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) in Auftrag gegeben. Dieses sollte prüfen, ob Paragraf 48 KVBG rechtens ist. Professor Dr. Thomas Schomerus von der Universität Lüneburg hat den Paragrafen einer Prüfung unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, er halte einer juristischen Prüfung nicht stand, so die Klimaallianz.

Die Gesetzvorschrift regelt die Rolle des Braunkohletagebaues Garzweiler II im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen. Darin wird die „Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung“ durch die Tagebau-Erweiterung Garzweiler II festgestellt. „Ein rechtlicher Irrweg, wie sich jetzt zeigt“, schreibt die Klimaallianz. In dem vorgelegten Gutachten halte der sogenannte Garzweiler-Paragraf einer juristischen Prüfung nicht stand.

Unter anderem dass ein „Bedarf“ vorliegen soll, sieht der Gutachter kritisch. Laut Klimaallianz bedarf eine gesetzliche Bedarfsfeststellung einer eingehenden Begründung und Abwägung mit allen betroffenen Belangen. „Nach dem Gutachten fehlt es mit Blick auf den Garzweiler-Paragrafen hieran.“ Das Kohleausstiegsgesetz vom August 2020 nehme zu veralteten Daten aus dem Jahr 2016 Bezug. Diese seien mit den aktuellen, rechtlich verbindlichen Klimazielen unvereinbar.

"Gesetzgeber hat Spielraum überdehnt"

Ein anderer Kritikpunkt am Paragrafen 48 ist, dass die Belange der Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt würden, die dort noch leben. Zitat: „Wohngrundstücke können nur unter besonders erhöhten Anforderungen enteignet werden.“ Die Erforderlichkeit und der Bedarf seien im Falle des Paragrafen 48 aber weder begründet noch darstellbar, so die Klimaallianz.
 
 
Gutachter Schomerus kommt daher zum Schluss: „Eine gesetzliche Bedarfsfeststellung bedarf einer belastbaren Begründung, einer Erforderlichkeitsprüfung und einer eingehenden Abwägung mit den Auswirkungen auf geschützte Grundrechte betroffener Bürgerinnen und Bürger. Hieran fehlt es. Der Gesetzgeber hat den ihm zustehenden Spielraum mit dem Garzweiler-Paragrafen überdehnt.“

Der Paragraf 48 erlaubt dem Betreiber des Tagebaus, RWE Power, den Braunkohleabbau bis 2038 fortzuführen. Laut Klimaallianz sieht die Planung vor, dass in dieser Zeit über 600 Mio. Tonnen Braunkohle abgebaut werden sollen. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) komme aber zum Schluss, dass in Garzweiler II höchstens noch 70 Mio. Tonnen Braunkohle gefördert werden dürfen, „damit Deutschland seinen fairen Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Budgets des Pariser Klimaabkommens nicht übersteigt“.

Die Umweltorganisation fordert eine Streichung des Paragrafen 48. Zudem solle der Kohleausstieg auf 2030 vorgezogen werden und nicht erst, wie gesetzlich festgelegt, 2038 abgeschlossen sein.

Jasmin Ziemacki von der Klimaallianz Deutschland erklärt: „Die Fortführung des Tagebaus Garzweiler II bis 2038 ist nicht mit den neuen Klimazielen und klimarechtlichen Vorgaben vereinbar. Zudem greift die Bundesregierung hier ohne vorherige Prüfung auf unzulässige Weise in die Grundrechte der Menschen in den von Abbaggerung bedrohten Dörfern ein.“ Um die Klimakrise aufzuhalten, müsse der Kohleausstieg beschleunigt und der Tagebau Garzweiler II vor den Dörfern gestoppt werden.
 

Donnerstag, 9.09.2021, 14:21 Uhr
Stefan Sagmeister
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Garzweiler-Paragraf soll rechtswidrig sein
Ein Gutachten im Auftrag der Umweltorganisation Klimaallianz sieht den Paragrafen zum Braunkohletagebau Garzweiler II im Kohleausstiegsgesetz als grundrechtswidrig an.
Die Klimaallianz hat ein Rechtsgutachten zum Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) in Auftrag gegeben. Dieses sollte prüfen, ob Paragraf 48 KVBG rechtens ist. Professor Dr. Thomas Schomerus von der Universität Lüneburg hat den Paragrafen einer Prüfung unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, er halte einer juristischen Prüfung nicht stand, so die Klimaallianz.

Die Gesetzvorschrift regelt die Rolle des Braunkohletagebaues Garzweiler II im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen. Darin wird die „Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung“ durch die Tagebau-Erweiterung Garzweiler II festgestellt. „Ein rechtlicher Irrweg, wie sich jetzt zeigt“, schreibt die Klimaallianz. In dem vorgelegten Gutachten halte der sogenannte Garzweiler-Paragraf einer juristischen Prüfung nicht stand.

Unter anderem dass ein „Bedarf“ vorliegen soll, sieht der Gutachter kritisch. Laut Klimaallianz bedarf eine gesetzliche Bedarfsfeststellung einer eingehenden Begründung und Abwägung mit allen betroffenen Belangen. „Nach dem Gutachten fehlt es mit Blick auf den Garzweiler-Paragrafen hieran.“ Das Kohleausstiegsgesetz vom August 2020 nehme zu veralteten Daten aus dem Jahr 2016 Bezug. Diese seien mit den aktuellen, rechtlich verbindlichen Klimazielen unvereinbar.

"Gesetzgeber hat Spielraum überdehnt"

Ein anderer Kritikpunkt am Paragrafen 48 ist, dass die Belange der Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt würden, die dort noch leben. Zitat: „Wohngrundstücke können nur unter besonders erhöhten Anforderungen enteignet werden.“ Die Erforderlichkeit und der Bedarf seien im Falle des Paragrafen 48 aber weder begründet noch darstellbar, so die Klimaallianz.
 
 
Gutachter Schomerus kommt daher zum Schluss: „Eine gesetzliche Bedarfsfeststellung bedarf einer belastbaren Begründung, einer Erforderlichkeitsprüfung und einer eingehenden Abwägung mit den Auswirkungen auf geschützte Grundrechte betroffener Bürgerinnen und Bürger. Hieran fehlt es. Der Gesetzgeber hat den ihm zustehenden Spielraum mit dem Garzweiler-Paragrafen überdehnt.“

Der Paragraf 48 erlaubt dem Betreiber des Tagebaus, RWE Power, den Braunkohleabbau bis 2038 fortzuführen. Laut Klimaallianz sieht die Planung vor, dass in dieser Zeit über 600 Mio. Tonnen Braunkohle abgebaut werden sollen. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) komme aber zum Schluss, dass in Garzweiler II höchstens noch 70 Mio. Tonnen Braunkohle gefördert werden dürfen, „damit Deutschland seinen fairen Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Budgets des Pariser Klimaabkommens nicht übersteigt“.

Die Umweltorganisation fordert eine Streichung des Paragrafen 48. Zudem solle der Kohleausstieg auf 2030 vorgezogen werden und nicht erst, wie gesetzlich festgelegt, 2038 abgeschlossen sein.

Jasmin Ziemacki von der Klimaallianz Deutschland erklärt: „Die Fortführung des Tagebaus Garzweiler II bis 2038 ist nicht mit den neuen Klimazielen und klimarechtlichen Vorgaben vereinbar. Zudem greift die Bundesregierung hier ohne vorherige Prüfung auf unzulässige Weise in die Grundrechte der Menschen in den von Abbaggerung bedrohten Dörfern ein.“ Um die Klimakrise aufzuhalten, müsse der Kohleausstieg beschleunigt und der Tagebau Garzweiler II vor den Dörfern gestoppt werden.
 

Donnerstag, 9.09.2021, 14:21 Uhr
Stefan Sagmeister

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