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Der Energieversorger hatte trotz bestehender Preisgarantien von seinen Kunden höhere „monatliche Zahlbeträge“ gefordert. Das war unrechtmäßig, urteilt das Hamburger Landgericht.
Die einseitige Erhöhung der Abschlagszahlungen ohne wirksame Preiserhöhung durch den Hamburger Energieversorger „Fuxx-Die Sparenergie“ im Dezember 2021 war rechtswidrig. Das hat das Hamburger Landgericht am 30. März 2023 entschieden, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) jetzt mitteilte. Der VZBV hatte gegen den Energieversorger geklagt, weil dieser trotz bestehender Preisgarantie und ohne wirksame Preiserhöhung Kunden zur Zahlung höherer „monatlicher Zahlbeträge“ aufgefordert hatte.
Die Erhöhungen fielen teils drastisch aus: So sollte ein Kunde statt 69 Euro künftig 106 Euro im Monat zahlen – obwohl das Abrechungsjahr noch nicht vorüber war und der zugrunde gelegte Stromverbrauch sogar geringer war als zuvor. Begründet wurde die Erhöhung mit den gestiegenen Energiepreisen, und das in drastischen Worten: „Das Anspringen der weltweiten Wirtschaft nach der Corona-Starre saugt die Energiereserven aus den Speichern“, heißt es in einem Kundenanschreiben vom 13.12.21, das der Redaktion vorliegt. Durch den gleichzeitigen Ausstieg aus Kohleverstromung und Atomenergie durchlebe Deutschland einen „zusätzlichen Stresstest“, der Ausbau der erneuerbaren Energien komme nicht in der notwendigen Geschwindigkeit voran, fertige Pipelines lägen ungenutzt herum und würden zum „Spielball der Weltpolitik“, während Europa in eine Versorgungskrise schlittere, schreibt der Energieversorger. „Der Druck auf die Preise ist deshalb exorbitant gestiegen – und jetzt steht der Winter vor der Tür!“.
All das: Kein Grund, bestehende Vertragsvereinbarungen zu ignorieren, so das Hamburger Landgericht. Eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kosten sei wegen der eingeschränkten Preisgarantie nicht zulässig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dienstag, 16.05.2023, 15:41 Uhr
Katia Meyer-Tien
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