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Energie & Management > Recht - Fischerei und Windparks keine Konkurrenten
Quelle: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

Fischerei und Windparks keine Konkurrenten

Frankreich darf Windparks in der Nordsee fördern. Einsprüche von ansässigen Fischern hat das Europäische Gericht in Luxemburg heute abgewiesen.
Die französische Regierung hatte 2011 und 2013 Beihilfen für sechs Windparks vor der bretonischen Küste ausgeschrieben. Insgesamt sollen dort bis zu 83 Windräder mit einer installierten Leistung von rund 500 MW entstehen und für 25 Jahre betrieben werden. In den ersten 20 Jahren erhalten die Betreiber eine feste Einspeisevergütung. Die EU-Kommission genehmigte die Einspeisevergütung 2019 als verhältnismäßig und vereinbar mit den Regeln des Binnenmarktes.

Dagegen hatten eine Kooperative und mehrere Fischfang-Unternehmen geklagt, die Fischgründe in den betroffenen Gewässern bewirtschaften. Sie machten geltend, dass die Windparks den Fischfang beeinträchtigen und um die gleichen Ressourcen konkurrierten.

Die Richter der EU haben beide Argumente jetzt zurückgewiesen. Im Hinblick auf die Ressourcen nutzten die Fischer die Fischgründe im Wasser, die Windparks jedoch die Windkraft. Dabei handele es sich um zwei unterschiedliche, natürliche Ressourcen in dem in Rede stehenden Seegebiet. Es gebe mithin keine Konkurrenz zwischen der Fischerei und dem Betrieb der Windräder.

Im Hinblick auf die Umweltrisiken gebe es keinen Hinweis darauf, dass diese durch die von der EU genehmigten Beihilfen verursacht würden. Das sei zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, die Kläger müssten jedoch konkret beweisen, welche Beeinträchtigungen der von ihnen genutzten Fischgründe durch die Beihilfe selbst hervorgerufen werden. Dieser Beweis konnte nach Ansicht der Richter nicht erbracht werden.

Das Gericht kommt deswegen zu dem Ergebnis, dass die Fischer nicht von der Genehmigung der Beihilfen betroffen und mithin nicht klageberechtigt sind. Die Genehmigung der Beihilfen durch die Kommission sei deswegen nicht zu beanstanden.

Mittwoch, 15.09.2021, 13:52 Uhr
Tom Weingärtner
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Fischerei und Windparks keine Konkurrenten
Frankreich darf Windparks in der Nordsee fördern. Einsprüche von ansässigen Fischern hat das Europäische Gericht in Luxemburg heute abgewiesen.
Die französische Regierung hatte 2011 und 2013 Beihilfen für sechs Windparks vor der bretonischen Küste ausgeschrieben. Insgesamt sollen dort bis zu 83 Windräder mit einer installierten Leistung von rund 500 MW entstehen und für 25 Jahre betrieben werden. In den ersten 20 Jahren erhalten die Betreiber eine feste Einspeisevergütung. Die EU-Kommission genehmigte die Einspeisevergütung 2019 als verhältnismäßig und vereinbar mit den Regeln des Binnenmarktes.

Dagegen hatten eine Kooperative und mehrere Fischfang-Unternehmen geklagt, die Fischgründe in den betroffenen Gewässern bewirtschaften. Sie machten geltend, dass die Windparks den Fischfang beeinträchtigen und um die gleichen Ressourcen konkurrierten.

Die Richter der EU haben beide Argumente jetzt zurückgewiesen. Im Hinblick auf die Ressourcen nutzten die Fischer die Fischgründe im Wasser, die Windparks jedoch die Windkraft. Dabei handele es sich um zwei unterschiedliche, natürliche Ressourcen in dem in Rede stehenden Seegebiet. Es gebe mithin keine Konkurrenz zwischen der Fischerei und dem Betrieb der Windräder.

Im Hinblick auf die Umweltrisiken gebe es keinen Hinweis darauf, dass diese durch die von der EU genehmigten Beihilfen verursacht würden. Das sei zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, die Kläger müssten jedoch konkret beweisen, welche Beeinträchtigungen der von ihnen genutzten Fischgründe durch die Beihilfe selbst hervorgerufen werden. Dieser Beweis konnte nach Ansicht der Richter nicht erbracht werden.

Das Gericht kommt deswegen zu dem Ergebnis, dass die Fischer nicht von der Genehmigung der Beihilfen betroffen und mithin nicht klageberechtigt sind. Die Genehmigung der Beihilfen durch die Kommission sei deswegen nicht zu beanstanden.

Mittwoch, 15.09.2021, 13:52 Uhr
Tom Weingärtner

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