Quelle: Shutterstock / r.classen
Die Bundesnetzagentur hat die Konsultationen für eine Umstellung von Netzinfrastrukturen auf eine vollständige Versorgung mit Wasserstoff in die Wege geleitet.
Im Gebäudeenergiegesetz ist vorgesehen, dass Heizungsanlagen in Zukunft überwiegend mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Die Ausnahmereglung in Paragraf 71k des Regelwerks erlaubt es, während einer Übergangsfrist bis zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz weiterhin eine Erdgasheizung einzubauen.Bedingung ist ein sogenannter Fahrplan für die Umstellung. Dies
Montag, 19.08.2024, 17:15 Uhr
Manfred Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH