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Energie & Management > Gas - Ferngasnetzbetreiber wollen für Ausbau-Anfragen Gebühren
Quelle: Pixabay / Brett Hondow
Gas

Ferngasnetzbetreiber wollen für Ausbau-Anfragen Gebühren

Der Ausbau der Gas-Importkapazitäten könnte gerade durch die Drosselung russischer Exporte wichtiger werden. Dafür gibt es ein reguliertes Verfahren − bisher ohne Gebühren.
Die Bundesnetzagentur hat am 30. November eine Konsultation eröffnet, in der sie von der Branche wissen möchte, ob und in welcher Höhe Ferngasnetzbetreiber (FNB) künftig für solche unverbindliche Anfragen für Importkapazitäten Gebühren verlangen dürfen, die den Bau zusätzlicher Infrastruktur erfordern.

Die Vereinigung der FNB ist sich mit der federführenden Beschlusskammer 9 (BK 9) nur nicht über den Modus der Gebühren einig: Sie will verschiedene Gebührensätze je nach Marktgebiets-Grenze, Anfrageart und Flussrichtung. Die BK 9 der Netzagentur unterbreitet nun dem Markt einen Alternativvorschlag: eine einheitliche Gebühr an der gesamten Bundesgrenze, die mit der Grenze des Marktgebiets THE übereinstimmt, von 2.000 Euro pro angefragte GWh/h, die ausgebaut werden müssten. Das sind 2 Euro/MW.

Die Gebühr soll die Verwaltungskosten widerspiegeln, die die FNB mit der Bearbeitung unverbindlicher Kapazitätsanfragen haben, so Artikel 26 Absatz 11 des EU-Netzkodex Kapazitätszuweisungsmechanismen Gas (NC CAM). Die sind erheblich, da der regulierte Prozess, der damit angestoßen wird, jahrelang dauert und erst zum Schluss regulatorisch sicher ist, ob die angefragte Verstärkung auch gebaut werden darf.

"Incremental Capacity"

Der regulierte Prozess nennt sich "Incremental Capacity". Es soll unter anderem sicherstellen, dass nur schrittweise in dem Maße ausgebaut wird, wie es der Gasmarkt nachfragt. Durch die Drosselung der russischen Exporte kommen Importverstärkungen an anderen Grenzübergabepunkten in Betracht.

"Incremental Capacity" beginnt immer nur in ungeraden Jahren. In Deutschland war das 2021 die unverbindliche Anfrage einer nicht genannten Anzahl an Transportkunden, die feste, frei zuordenbare (FZK-)Importkapazität an den drei Grenzübergabepunkten von Belgien von derzeit 1.841 MWh/h schrittweise bis Oktober 2027 auf 16.800 MWh/h zu erhöhen.

Dies erfordert auf der deutschen Einspeiseseite Verstärkungen in Form zweier neuer Verdichter und einer neuen Gasdruck-Regel-und-Messanlage für knapp 150 Millionen Euro plus pro Jahr 21 Millionen Euro zusätzliche Treibkosten. Im September 2022 stellten die potenziellen Bauherren − die FNB Fluxys TENP, Gascade, Open Grid und Thyssengas − bei der Bundesnetzagentur einen Projektantrag. Sie rechnen damit, dass die zusätzliche Kapazität erst 2030 voll zur Verfügung stehen kann.

Wenn der Regulierer das Projekt im Frühjahr 2023 genehmigt, werden die Zusatzkapazitäten im Sommer als Jahresprodukte auf der europaweiten Vermarktungsplattform Prisma versteigert, diesmal verbindlich. Sind die Auktionsergebnisse bestätigt, muss das Vorhaben noch im deutschen Netzentwicklungsplan (NEP) Gas von der Netzagentur bestätigt werden. Danach geht es in die Umsetzung. Die Konsultation zu den Gebühren schließt am 11. Januar 2023.

Freitag, 2.12.2022, 16:06 Uhr
Georg Eble
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Quelle: Pixabay / Brett Hondow
Gas
Ferngasnetzbetreiber wollen für Ausbau-Anfragen Gebühren
Der Ausbau der Gas-Importkapazitäten könnte gerade durch die Drosselung russischer Exporte wichtiger werden. Dafür gibt es ein reguliertes Verfahren − bisher ohne Gebühren.
Die Bundesnetzagentur hat am 30. November eine Konsultation eröffnet, in der sie von der Branche wissen möchte, ob und in welcher Höhe Ferngasnetzbetreiber (FNB) künftig für solche unverbindliche Anfragen für Importkapazitäten Gebühren verlangen dürfen, die den Bau zusätzlicher Infrastruktur erfordern.

Die Vereinigung der FNB ist sich mit der federführenden Beschlusskammer 9 (BK 9) nur nicht über den Modus der Gebühren einig: Sie will verschiedene Gebührensätze je nach Marktgebiets-Grenze, Anfrageart und Flussrichtung. Die BK 9 der Netzagentur unterbreitet nun dem Markt einen Alternativvorschlag: eine einheitliche Gebühr an der gesamten Bundesgrenze, die mit der Grenze des Marktgebiets THE übereinstimmt, von 2.000 Euro pro angefragte GWh/h, die ausgebaut werden müssten. Das sind 2 Euro/MW.

Die Gebühr soll die Verwaltungskosten widerspiegeln, die die FNB mit der Bearbeitung unverbindlicher Kapazitätsanfragen haben, so Artikel 26 Absatz 11 des EU-Netzkodex Kapazitätszuweisungsmechanismen Gas (NC CAM). Die sind erheblich, da der regulierte Prozess, der damit angestoßen wird, jahrelang dauert und erst zum Schluss regulatorisch sicher ist, ob die angefragte Verstärkung auch gebaut werden darf.

"Incremental Capacity"

Der regulierte Prozess nennt sich "Incremental Capacity". Es soll unter anderem sicherstellen, dass nur schrittweise in dem Maße ausgebaut wird, wie es der Gasmarkt nachfragt. Durch die Drosselung der russischen Exporte kommen Importverstärkungen an anderen Grenzübergabepunkten in Betracht.

"Incremental Capacity" beginnt immer nur in ungeraden Jahren. In Deutschland war das 2021 die unverbindliche Anfrage einer nicht genannten Anzahl an Transportkunden, die feste, frei zuordenbare (FZK-)Importkapazität an den drei Grenzübergabepunkten von Belgien von derzeit 1.841 MWh/h schrittweise bis Oktober 2027 auf 16.800 MWh/h zu erhöhen.

Dies erfordert auf der deutschen Einspeiseseite Verstärkungen in Form zweier neuer Verdichter und einer neuen Gasdruck-Regel-und-Messanlage für knapp 150 Millionen Euro plus pro Jahr 21 Millionen Euro zusätzliche Treibkosten. Im September 2022 stellten die potenziellen Bauherren − die FNB Fluxys TENP, Gascade, Open Grid und Thyssengas − bei der Bundesnetzagentur einen Projektantrag. Sie rechnen damit, dass die zusätzliche Kapazität erst 2030 voll zur Verfügung stehen kann.

Wenn der Regulierer das Projekt im Frühjahr 2023 genehmigt, werden die Zusatzkapazitäten im Sommer als Jahresprodukte auf der europaweiten Vermarktungsplattform Prisma versteigert, diesmal verbindlich. Sind die Auktionsergebnisse bestätigt, muss das Vorhaben noch im deutschen Netzentwicklungsplan (NEP) Gas von der Netzagentur bestätigt werden. Danach geht es in die Umsetzung. Die Konsultation zu den Gebühren schließt am 11. Januar 2023.

Freitag, 2.12.2022, 16:06 Uhr
Georg Eble

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