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Laut dem Schlussantrag des Generalanwalts des EU-Gerichtshofs darf die Netz Niederösterreich bei einer Kundin ein digitales Messgerät auch gegen deren Willen installieren.
Laut dem zuständigen Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union, Andrea Biondi, darf der Verteilnetzbetreiber „Netz Niederösterreich“ bei einer Kundin ein digitales Strommessgerät (Smart Meter) auch gegen deren Willen installieren.Das zeigt der Schlussantrag Biondis, den der Gerichtshof am 11. Dezember veröffentlichte.Wie es darin heißt, bezieht die betreffende K
Donnerstag, 11.12.2025, 15:59 Uhr
Klaus Fischer
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