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Die EU will die Genehmigung für Energiepreisbremsen bis 31. März 2024 verlängern. Sie konsultiert ab sofort die Mitgliedstaaten. Deutschland plant dagegen, bis 30. April zu verlängern.
Laut einer Mitteilung vom 6.
November schlägt die EU-Kommission eine begrenzte Verlängerung der Beihilfen zum Ausgleich hoher Energiepreise bis zum 31.
März 2024 vor. Sie konsultiere dafür derzeit die Mitgliedsstaaten, hieß es. Deutschland will dagegen laut einem Kabinettsbeschluss vom 1.
November seine Energiepreisbremsen bis zum 30.
April 2024 verlängern. Dafür braucht es allerdings die beihilferechtliche Zustimmung der EU.
Damit entstehe noch mehr Unsicherheit für die betroffenen Unternehmen der Energiewirtschaft, kritisierte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) am 7.
November. So sei eine fristgerechte bundesweite Umsetzung nicht machbar, sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Das Problem bleibt der Zeitplan, bis wir einen rechtssicheren Zustand erreichen.“ Der Zeitraum, der den Energieversorgern für die Umsetzung der Preisbremsen dann noch bliebe, sei viel zu kurz.
Entscheidung im Dezember lässt keine Zeit zur UmsetzungDie Anpassung der Abrechnungsprozesse würden flächendeckend und fristgerecht nicht machbar sein, zumal weder das „Wann“ noch das „Wie“ geklärt seien, so der Verband. Denn erschwerend komme hinzu, dass der Vorschlag der EU-Kommission viele Fragen offen lässt. So ließe sich der Presseinformation der EU-Kommission nicht entnehmen, ob und welche inhaltlichen Anpassungen es geben wird. Die eigentliche Entscheidung werde zudem erst in den kommenden Wochen auf Basis der Rückmeldungen der EU-Mitgliedsstaaten fallen.
„Es ist davon auszugehen, dass der Prozess zur Verlängerung der Preisbremsen noch bis weit in den Dezember gehen wird. So können wir nichts vorbereiten und stochern weiter im Nebel“, kritisierte Liebing. Der am 23.
März 2022 angenommene Rahmen für vorübergehende Krisen im Rahmen staatlicher Beihilfen ermöglichte es den Mitgliedstaaten, die in den Vorschriften über staatliche Beihilfen vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine zu unterstützen.
Die
Mitteilung der EU-Kommission steht in englischer Sprache im Internet bereit.
Dienstag, 7.11.2023, 16:45 Uhr
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