Die FSRU "Neptune". Quelle: Deutsche Regas
Auf der Ostseeinsel Rügen kehrt keine Ruhe ein: Die Gemeinde Binz klagt erneut gegen das LNG-Terminal Mukran. Über dessen Zukunft gibt es auch noch in anderer Hinsicht Unklarheit.
„Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken sind nicht erkennbar“, heißt es in der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. „Weitreichende Auswirkungen von etwaigen Störfällen im Hafenbereich werden ebenfalls nicht deutlich gemacht“. Die Begründung datiert auf den 7. Juni 2024 und ist die Antwort des Gerich
Dienstag, 8.04.2025, 17:42 Uhr
Katia Meyer-Tien
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