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Das Justizministerium erleichtert ab sofort per Verordnung die Grundbucheinsicht für Energie- und Telekommunikationsunternehmen zur Unterstützung des Ausbaus von Anlagen.
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat eine Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Unternehmen erlassen, die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Stromverteilnetze ausbauen. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Maßnahme die Energiewende beschleunigen und den Zugang zu benötigten Flächen vereinfachen. Dies greift eine Maßnahme aus de
Montag, 14.04.2025, 13:30 Uhr
Susanne Harmsen
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